In Kärnten ist nun der erste Vogelgrippe-Fall dokumentiert worden. Das Virus wurde bei einem Wildvogel nachgewiesen, der am 3. März tot im Bezirk Villach-Land aufgefunden worden war. Der Fundort befindet sich in einer jener 64 Kärntner Gemeinden, die als Hochrisikogebiete eingestuft worden waren und in denen seit Anfang Jänner 2023 eine Stallhaltepflicht für Betriebe mit mehr als 50 Tieren gilt, teilte das Land Kärnten am Montag mit. Der nachgewiesene Subtyp H5N1 sei für Vögel hochpathogen (stark krankmachend), Infektionen mit H5N1 beim Menschen seien in Europa bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Es seien nun keine weiteren Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Es werden jedoch alle geflügelhaltenden Betriebe in der Gemeinde vom Land Kärnten kontaktiert und präventiv Proben genommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Stallhaltepflicht auch weiterhin strikt einzuhalten ist. "Insbesondere Enten und Gänse sind von anderem Geflügel zu trennen. Auch bei Geflügelhaltungen im Risikogebiet mit weniger als 50 Tieren ist erhöhte Vorsicht geboten. Sie sind von der Stallhaltepflicht nur dann ausgenommen, wenn es gewährleistet ist, dass kein Kontakt mit Wildvögeln stattfindet", so das Land.