Ein 34-jähriger russischer Staatsbürger ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen terroristischer Vereinigung zu 2000 Euro Geldstrafe (200 Tagessätze zu je zehn Euro) und einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Dem Mann war vorgeworfen worden, auf seinem Facebook-Profil ein Symbol der islamistischen Terrororganisation "Emirat Kaukasus" verbreitet zu haben, außerdem wurden auf seinem Handy IS-Symbole gefunden. Das Urteil ist nichts rechtskräftig.
Legale Waffen
Der 34-Jährige war mit seiner Familie im Jahr 2010 aus Tschetschenien geflüchtet. 2014 nahm er in Österreich ein Facebook-Profil in Betrieb und schmückte es mit dem inkriminierten Titelbild: Es zeigt einen Mann von hinten, der auf einem Ast sitzt, einen Waffengürtel trägt und ein Gewehr neben sich angelehnt hat. Auf dem Rücken des Mannes befindet sich das Logo des "Emirats Kaukasus". Als das Facebook-Profil dem in Kärnten lebenden Mann zugeordnet wurde, fand bei ihm eine Hausdurchsuchung statt, bei der legale Waffen sowie IS-Symbole am Handy des Mannes gesichert wurden.
Der will das "Emirat Kaukasus" nicht gekannt haben, auch von Anschlägen, die die Vorsitzende des Schöffensenates ihm aufzählte, habe er nichts mitbekommen: "Ich habe das erst nachgelesen, als ich bei der Polizei war." Das Bild mit dem Emirat-Symbol habe ihm einfach gefallen, weshalb er es verwendet habe: "Das ist ein ganz normales Bild." "Wenn das ein ganz normales Bild wäre, wären wir heute nicht hier", meinte die Richterin.
WhatsApp und Telegram
Auch dass der Angeklagte nicht unter seinem Namen, sondern unter dem Begriff "Djigit" auf Facebook war, sei nicht ungewöhnlich: Das heiße so viel wie "Hirte" und passe zu dem Bild. Dem hielt die Richterin allerdings entgegen, dass Dschigiten berittene Krieger aus dem Kaukasus waren. Die IS-Symbole und Videos auf seinem Handy, auf denen Schießübungen oder Folterszenen zu sehen waren, will der Angeklagte jedenfalls nicht weitergeschickt haben – er habe sie nur selbst in verschiedenen WhatsApp- oder Telegramgruppen bekommen. Und die Schreckschusspistolen habe er immer nur zu Silvester abgefeuert.
Die Staatsanwältin sagte in ihrem Schlussvortrag, Tschetschenien habe gegen die russische Besatzung gekämpft: "Aber das 'Emirat Kaukasus' wollte dann einen Scharia-Staat gründen, das hatte mit einem Befreiungsschlag nichts mehr zu tun." Die Organisation habe die Bevölkerung, Behörden und Ämter mit Terroranschlägen angegriffen. Dass der Angeklagte das Emirat nicht gekannt haben will, sei eine Schutzbehauptung. Und: "Eine IS-Flagge bekommt man nicht so zugeschickt, wenn man in dem Metier nicht drin ist."
"Minimale Beteiligung"
Mit der Strafe – dem Mann hatten bis zu zehn Jahre Haft gedroht – sei man an der untersten Grenze geblieben, weil es sich um eine "minimale Beteiligungsleistung" gehandelt habe, begründete die Vorsitzende des Schöffensenates das Urteil gegen den bisher Unbescholtenen. Das "Emirat Kaukasus" sei schon in Tschetschenien aktiv gewesen, als er selbst noch im Land gewesen sei und er habe sehr wohl Interesse an aktuellen Gegebenheiten gehabt, weshalb dem Mann auch bewusst gewesen sein müsse, was die entsprechende Symbolik bedeutet. Für die Umsetzung der Tat reiche es, wenn man Zugehörigkeit oder Affinität zum Ausdruck bringe – und das habe der Angeklagte erfüllt.
Der 34-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.