Inmitten einer Phase der Medikamentenknappheit wegen Lieferschwierigkeiten flammt die Diskussion um eine Neuregelung für Hausapotheken wieder auf. Aktuell dürfen nur niedergelassene Kassenärzte in Ein- oder Zweiarztgemeinden Medikamente in ihrer Ordination aushändigen – und auch nur dann, wenn die nächstgelegene öffentliche Apotheke mehr als sechs Kilometer entfernt ist. "Das Recht aller niedergelassenen Ärzte, apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel an Patienten abgeben zu dürfen, steigert den Patientenkomfort und fördert eine qualitativ hochwertige, zukunftsfähige Gesundheitsversorgung", fordert Kärntens Ärztekammerpräsident Markus Opriessnig eine Änderung des Apothekengesetzes.
Thomas Martinz