Ein verfrühter Aprilscherz? Leider nein. Zahlreiche Italien-Urlauber bekommen derzeit unerfreuliche Post aus Italien. Die Briefe, die zumeist von einem Inkassobüro verschickt werden, betreffen Maut-Nachforderungen. Das Kuriose allerdings daran: Die "Vergehen", wenn es denn überhaupt welche waren, liegen bereits mehrere Jahre zurück. "In den vergangenen ein bis zwei Wochen haben sich die Nachfragen unserer Klubmitglieder wieder stark gehäuft", sagt ein Jurist des ÖAMTC. Viele der Fälle reichen sogar bereits neun (!) Jahre zurück.
Kein Zufall, so der Jurist. Denn die Maut-Nachforderungen fallen in Italien in den Bereich des Zivilrechts und verjähren (erst) nach zehn Jahren. Die Beträge liegen zwischen zehn und 130 Euro. Doch muss man der Zahlungsaufforderung nach so langer Zeit tatsächlich nachkommen?
"Bekommt man ein Schreiben aus Italien zugeschickt, sollte man zuerst prüfen, ob die Forderung plausibel ist – also ob der angegebene Zeitpunkt mit dem Italien-Urlaub übereinstimmt", rät der ÖAMTC. Viele Autofahrer würden glauben, dass sie die Maut bezahlt hätten, weil sich der Schranken geöffnet hat und eine freie Durchfahrt möglich war. Viele würden auch fälschlicherweise die Telepass-Spur benutzen. Wieder andere sind sich sicher, einst sehr wohl in bar bezahlt zu haben. Ein Nachweis – nach der langen Zeit unmöglich.
Daher sei ratsam, mit Karte an der Mautstelle zu bezahlen oder Quittungen aufzubewahren. Denn generell gilt: Auch Jahre später müssen Mautgebühren nachgezahlt werden. "Wenn es um kleinere Beträge geht, raten wir unseren Mitgliedern dazu. Das ist zwar ärgerlich, verhindert aber, dass es vielleicht richtig teuer wird. Fälle, wo es um mehrere Hundert Euro geht, schauen wir uns genauer an", so der Jurist.