Die Wahlzettel für die Landtagswahl am 5. März sind seit einiger Zeit im Umlauf. Einige Briefwähler haben ihre Stimme bereits abgegeben. Getan haben sie das auf einem nicht ganz korrekten Dokument. Bei Partei Nummer 9, dem BFK (Bündnis für Kärnten), hat sich ein Fehler eingeschlichen. Statt "Gemeinsam für Fresach" ist als Unterbezeichnung der Liste "Gemeinsam für Friesach" zu lesen. "Das wurde leider falsch eingetippt und übersehen. Das ist bedauerlich und sollte nicht passieren", sagt der stellvertretende Wahlleiter, Gerhard Jesernig.

Dokumente schon verschickt

Was Anfechtungen von Wahlen betrifft, ist man in Österreich seit der Bundespräsidentenstichwahl 2016 sensibilisiert. An einen Grund für eine Wahlwiederholung glaubt man bei der Landeswahlbehörde nicht. Rückgängig gemacht werden kann der Fehler aber nicht. "Die Dokumente wurden ausgeschickt, es wurde auch schon gewählt", sagt Jesernig. Das bedeutet, dass auch am 5. März "Gemeinsam für Friesach" auf den Stimmzetteln stehen wird.

Der Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk hat dazu eine eindeutige Einschätzung. "Im Wahlrecht gilt, dass Form- und Verfahrensvorschriften im Zweifel strikt zu interpretieren sind. Ist ein Fehler passiert, dann wäre das ein Grund für eine Wahlanfechtung", sagt der Jurist. Ob dadurch eine Wahl tatsächlich aufgehoben wird, hänge auch davon ab, von welchem Einfluss der Fehler auf die Wahl gewesen sein könnte.

Fresacher Bürgermeister ausgetreten

Zusätzliche Ironie in die Geschichte bringt die Tatsache, dass diese Listenbezeichnung auf eine Person zurückgeht, die sich in der Zwischenzeit vom BFK distanziert hat. Der Fresacher Bürgermeister Gerhard Altziebler sollte eigentlich als Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Nach einem internen Zerwürfnis erfolgte eine Trennung. Allerdings zu spät, um Namen und Liste noch vom Stimmzettel streichen zu lassen. Alleiniger Spitzenkandidat ist nun Karlheinz Klement.

Wahlbehörde wird tagen

Wie das Land Kärnten mitteilt, wird die Landeswahlbehörde in ihrer kommenden Sitzung über mögliche Maßnahmen beraten, um etwaigen Wahlanfechtungen im Vorfeld zu begegnen. "Nach juristischer Beurteilung ist die Partei, um die es sich handelt, klar ersichtlich. Eine Wahlanfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof unterliegt spezifischen Voraussetzungen mit besonderen Form- und Verfahrensvorschriften und einer erforderlichen Erheblichkeit für den Ausgang der Wahl, sodass wir derzeit davon ausgehen, dass der Tippfehler nicht zu einer erfolgreichen Anfechtung der Wahl führen würde“, sagt der Leiter der Landeswahlbehörde, Dieter Platzer.

Ein Austausch der Stimmzettel könne laut Land zu einer Gefährdung des Wahlgeheimnisses all jener Wähler führen, die bereits mittels Briefwahl gewählt haben bzw. denen die Briefwahlkarte zugestellt wurde.

BFK sieht klare "Wählertäuschung"

Das Bündnis für Kärnten hat vom Fehler auf dem Stimmzettel erst auf der Homepage der Kleinen Zeitung erfahren. Dem Land wirft man daher vor, dass man versucht habe, die Causa unter den Tisch zu kehren. "Wir vermuten, dass dieser Fehler schon lange bekannt gewesen ist, da die Briefwahl im vollen Gange ist und Schriftstücke dieser Art mehrfacher Prüfung unterliegen müssten. Die Wahlbehörde versucht nun alles dafür zu tun, diese Unverfrorenheit herunterzuspielen und von der Realität abzulenken, welche aus juristischer Sicht zu teuren Folgen führen kann", heißt es. Der Fehler auf dem Wahlzettel sei laut der Partei eine "Wählertäuschung". Es wurde bereits eine juristische Prüfung des Sachverhalts in Auftrag gegeben. "Diese behördliche Peinlichkeit kann zu einer Wahlanfechtung unsererseits führen und im schlimmsten Fall zu Neuwahlen, welche durch stümperhafte Arbeit ausgelöst werden", sagt BFK-Bundesparteiobmann Georg Palm.

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