Grundsätzlich fokussiert sich bei der Landtagswahl alles auf den 5. März. Doch der Wahltag hat Konkurrenz. Denn die Stimme kann schon früher abgegeben werden: Am Freitag, 24. Feber, neun Tage vor dem Wahltag, muss es in jeder Gemeinde zumindest ein Wahllokal geben, wo am sogenannten Vorwahlfreitag vor einer Kommission bereits das Wahlkuvert in eine Urne geworfen werden kann. Die Öffnungszeit muss zumindest zwei Stunden betragen, jedenfalls zwischen 18 und 19 Uhr. Ausgezählt werden die Vorwahl-Stimmen allerdings erst am 5. März. Auf der Wählerinformation, jener Karte, die dieser Tage im Postkasterl der Wahlberechtigten liegt, sind das jeweilige Gemeinde-Wahllokal und die Öffnungszeiten für den 5. März, aber auch für den Vorwahltag festgehalten.