Das Verschicken von Nacktfotos und Nacktvideos über Handy oder Computer nimmt dramatisch zu. Immer mehr Jugendliche geraten dabei aber mit dem Gesetz in Konflikt. Denn das Versenden von intimem Material unter 18-Jähriger ist verboten und wird nach dem Straftatbestand "Pornografische Darstellung Minderjähriger" (§ 207a Strafgesetzbuch) geahndet. Unbedachte junge Straftäter müssen sich bei einem Verstoß wegen Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie verantworten - wie Pädophile und andere Nutzer von Missbrauchsabbildungen, wie aktuell der tatverdächtige Schauspieler Florian Teichtmeister.
Claudia Beer-Odebrecht