Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) hat das Land Kärnten Erklärungsbedarf. Es geht um die erhöhte Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung, die in bestimmten Einrichtungen leben. "Ihnen wurde vom Land vorgeschrieben, 80 Prozent ihrer erhöhten Familienbeihilfe an das Land zu zahlen", sagt Jurist Philipp Martinak. Er ist Leiter der Erwachsenenvertretung "Vertretungsnetz" in Kärnten. "Jahrelang haben wir und die Behindertenanwaltschaft darauf hingewiesen, dass das Unrecht ist."