Eine Lavanttalerin ließ im Jahr 2019 die Position "Wasser" auf ihrer Betriebskostenabrechnung von der Arbeiterkammer Kärnten überprüfen. 100 Euro wurden der Frau für die "Legionellenüberprüfung" verrechnet. Die Arbeiterkammer intervenierte erst bei der Buwog, schlussendlich landete der Fall vor dem Bezirksgericht Wolfsberg. Nach einem Einspruch ging es am Landesgericht Klagenfurt weiter, bevor der Fall vor dem Obersten Gerichtshof landete. Jetzt steht das Urteil endgültig fest. "Die Buwog muss der Mieterin, wie auch allen anderen betroffenen Mietern dieser Wohneinheit im Lavanttal, die fälschlich verrechneten Kosten rückerstatten", sagt Michael Tschamer, Miet- und Wohnrechtsexperte der AK Kärnten.
Für heimische Mieterinnen und Mieter bedeute das Urteil, dass kein Vermieter – weder privat noch gewerblich – solche Überprüfungskosten auf Mieter überwälzen darf. Es handle sich um Erhaltungskosten der Liegenschaft. "Wir nehmen ungerechtfertigte Kosten nicht hin. Das ist ein weiterer Schritt für mehr Gerechtigkeit. Das Urteil ist richtungsweisend", sagt AK-Präsident Günther Goach.