Seit einem Jahr gibt es in Kärnten eine Wolfsverordnung, wonach das streng geschützte Tier nach Nutztierrissen oder wiederholter Sichtung in Siedlungsgebieten geschossen werden darf. Dienstag wurden die Maßnahmen von der Landesregierung per Verordnung verschärft; nach den Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr – und wenige Wochen vor der Landtagswahl am 5. März. Laut Agrarreferent Martin Gruber, der ÖVP-Chef führt seine Partei als Spitzenkandidat in die Landtagswahl, drehe man in Kärnten die Schrauben noch stärker an: "Mehr rechtliche Maßnahmen sind jetzt von uns hier auf politischer Ebene nicht mehr möglich." Nun liege der Ball bei der EU.
Jeder darf vergrämen
Laut neuer Verordnung wird es möglich, dass Vergrämungsmaßnahmen, also Versuche, den Wolf mit optischen oder akustischen Signalen (wie Schreckschüssen) zu verscheuchen, von jeder Person durchgeführt werden dürfen. Es brauche keinen eigenen Bescheid mehr dafür, so Gruber. Bis jetzt durften nur Grundbesitzer oder Jäger vergrämen und das auch erst nach einem entsprechenden Bescheid. Sichtungen und Vergrämungen müssen auf der Website der Kärntner Jägerschaft gemeldet werden.
Gesenkt wird die Zahl der insgesamt gerissenen Nutztiere, ab der ein Wolf als Schadwolf gilt. Das ist jetzt mit der neuen Verordnung bereits dann der Fall, wenn binnen eines Monats etwa zehn Schafe oder Ziegen oder zwei Rinder oder Pferde gerissen werden. Bisher waren es 20 Tiere.
Zudem kann ein Wolf nun sofort nach auffälligen Rissen (wie im Vorjahr im Gailtal, als 20 Schafe gerissen wurden) von Gutachtern als Risikotier eingestuft und zum Abschuss freigegeben werden. Bis jetzt musste es mehrere Riss-Ereignisse geben.