Der intensive Schneefall hat am Montag kärntenweit zu Behinderungen auf den Straßen, Autobahnen und im Zugsverkehr geführt. Vor diesem Hintergrund haben viele Kärntnerinnen und Kärntner das Problem, nicht oder nur schwer zum Arbeitsplatz zu gelangen. Die Arbeiterkammer (AK) Kärnten weist in einer Aussendung darauf hin, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachten müssen.

Diese seien dazu verpflichtet, "alle ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen". Die AK nennt folgende Beispiele: früher aufbrechen, den eigenen Pkw statt öffentlicher Verkehrsmittel benutzen, oder vom eigenen Auto auf Öffis umzusteigen, um dann, trotz der ungünstigen Schneeverhältnisse, (pünktlich) zur Arbeit zu erscheinen. Ob eine Maßnahme zumutbar ist, wird im Einzelfall geprüft.

Zu Fuß gehen

"Für einen gesunden Arbeitnehmer wird es etwa zumutbar sein, einige wenige Kilometer zu Fuß zur Arbeit zu gehen, wenn die Fahrt mit dem Pkw beziehungsweise den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist. Außerdem ist man verpflichtet, dem Arbeitgeber umgehend zu melden – zum Beispiel telefonisch – dass man nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen kann", betont Max Turrini, Leiter der Arbeits- und Sozialrechtsabteilung der AK Kärnten.

Wenn ein Dienstnehmer wegen der Schneeverhältnisse nicht in die Arbeit gehen könne, müsse man keinen Urlaubstag nehmen oder sich Zeitausgleich verrechnen lassen. Es handle sich, so Turrini, um ein berechtigtes Fernbleiben vom Dienst.

"Sollte ein Arbeitgeber ein wetterbedingtes Verspäten oder Fernbleiben zum Anlass für eine Entlassung nehmen, ist die Entlassung unberechtigt, wenn der Arbeitnehmer alles Zumutbare unternommen hat, um zeitgerecht am Arbeitsplatz zu erscheinen", betont AK-Präsident Günther Goach.