Eine besonders miese Form des Stalkings wird einem Mann in Kärnten vorgeworfen: Er soll von Oktober 2020 bis Sommer 2022
im Bezirk St. Veit eine Frau in ihrer Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt haben, wie das Landesgericht Klagenfurt bekannt gibt. 

Laut Anklage hat der Mann auf zwei Internet-Datingplattformen ein Profil mit dem Namen der Frau erstellt – samt Bild und Telefonnummer. Er soll vermeintliche Nacktbilder der Frau, auf denen aber nicht sie selbst abgebildet war, an unbekannte Personen versendet haben. Darüber hinaus habe er auch "in ihrem Namen auf obszöne Art und Weise mit unzähligen Männern gechattet". Das alles wirft die Staatsanwaltschaft Klagenfurt dem Mann vor.

Höchstpersönlicher Lebensbereich

"Er hat Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches ohne Zustimmung der Frau für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar gemacht", heißt es. Angeklagt ist das Vergehen der fortgesetzten Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems und das Vergehen der beharrlichen Verfolgung.

Der Prozess findet heute, Mittwoch, statt und wird von Richterin Claudia Bandion-Ortner geleitet.