Am Montag wartete man erst noch auf die Unterschrift von Gesundheitsminister Johannes Rauch, in den Abendstunden ist die Verordnung an die Bundesländer dann doch noch verschickt worden. Betroffen sind 64 Kärntner Gemeinden, die Stallpflicht gilt für Betriebe und Hobbyhaltungen mit mehr als 50 Tieren.
Räumlich umfasst die Stallpflicht - siehe Karte - Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko, also entlang von Flüssen und rund um Seen. Konkret betroffen sind neben den Städten Klagenfurt und Villach folgende Gemeinden:
- Bezirk Hermagor: Hermagor-Pressegger See, St. Stefan/Gailtal
- Bezirk Klagenfurt-Land: Ebenthal, Feistritz/Rosental, Ferlach, Grafenstein, Keutschach am See, Köttmannsdorf, Krumpendorf, Ludmannsdorf, Maria Rain, Maria Saal, Maria Wörth, Moosburg, Pörtschach, St. Margareten/Rosental, Schiefling, Techelsberg
- Bezirk St. Veit/Glan: Eberstein, Liebenfels, St. Veit/Glan, Weitensfeld, Frauenstein
- Bezirk Spittal/Drau: Baldramsdorf, Lendorf, Spittal/Drau
- Bezirk Villach Land: Arnoldstein, Feistritz/Gail, Ferndorf, Finkenstein, Fresach, Hohenthurn, Nötsch/Gailtal, Paternion, Rosegg, St. Jakob/Rosental, Stockenboi, Treffen, Velden, Weißenstein, Wernberg
- Bezirk Völkermarkt: Bleiburg, Diex, Eberndorf, Gallizien, Griffen, Neuhaus, Ruden, St. Kanzian/Klopeiner See, Völkermarkt
- Bezirk Wolfsberg: Frantschach-St. Gertraud, Lavamünd, St. Andrä, St. Georgen/Lavanttal, St. Paul/Lavanttal, Wolfsberg
Bezirk Feldkirchen: Feldkirchen, Glanegg, Ossiach, St. Urban, Steindorf, Steuerberg
"Wir haben aber fast jedes Jahr die Situation, dass die Geflügelpest in Europa grassiert. Dieses Jahr sind wir später dran, im letzten Winter kam die Verordnung im Dezember 2021", sagt Landesveterinärdirektor Holger Remer, der eine allgemeine Panik vermeiden will.
Keine großen Zugvogelbewegungen
Eine Stallpflicht dient dem Schutz der Geflügelbestände. Der Experte sieht die Situation aber recht entspannt, denn "in Kärnten ist die Situation so, dass es aufgrund der topografischen Gegebenheiten" keine großen Zugvogelbewegungen über uns gebe. Weitläufigere, flache Bundesländer seien da eher betroffen.
Kot oder Federn vorbeifliegender Wildvögel können die Krankheit übertragen. Sollte die Stallpflicht kommen, müssten Halter mit mehr als 50 Tieren dafür sorgen, den Kontakt zu verhindern. Vor allem zu Tränken und Futterplätzen dürfen Wildvögel – sowie deren Federn und Kot – nicht gelangen.
Futterverbrauch und Legeleistung gehen zurück
Doch wie erkennt man ein krankes Tier in den eigenen Beständen? "Der Futterverbrauch geht zurück, ebenso die Legeleistung, die Tiere vermitteln einen kranken Eindruck", erklärt Remer. Dann gilt es, den Betreuungstierarzt zu informieren. "Der wird Proben einschicken, schauen, worum es sich handelt." Für Menschen bestehe aktuell keine Gefahr für eine Ansteckung.
Sollte die Stallpflicht kommen, wird sie wahrscheinlich bis Ostern aufrecht bleiben – so war es zumindest im vergangenen Jahr. "Wenn das Wetter wärmer wird, ist die Gefahr nicht mehr so groß", sagt Remer.