Am 28. Dezember wurde ein 34-jähriger Mann in die Justizanstalt Klagenfurt eingeliefert, weil er seine Ex-Lebensgefährtin bedroht hat. Doch lange war der Mann nicht im Gefängnis. Denn nur wenige Tage später, am Neujahrstag, bedrohte er seine Ex-Partnerin erneut.
Am vergangenen Mittwoch hat der 34-Jährige seine Ex-Lebensgefährtin an ihrem Arbeitsplatz aufgesucht, einem Wettbüro in Klagenfurt. Es kam zum Streit. Dabei schleuderte der Mann Gegenstände in dem Wettlokal umher und warf einen Barhocker gegen das Auto der Frau, heißt es im Polizeibericht. Der in Klagenfurt wohnhafte bosnischer Staatsbürger wurde noch an Ort und Stelle von der Polizei festgenommen. Er drohte, die Frau zu misshandeln. Nachdem er dies auch vor den Beamten geäußert hat, ordnete die Staatsanwaltschaft Klagenfurt die sofortige Einlieferung in die Justizanstalt an, steht im Polizeibericht.
Doch nur vier Tage später tauchte der 34-Jährige wieder bei seiner Ex-Lebensgefährtin auf! Gegen den 34-Jährigen war zwar ein Annäherungs- und Betretungsverbot ausgesprochen worden, doch das stoppte ihn nicht. Er missachtete das Betretungsverbot.
Betrunken und Tritte
"Am Neujahrstag gegen 18 Uhr randalierte der Mann vor dem Wohnhaus, in dem seine Ex-Lebensgefährtin wohnt", sagt Kristina Kapellari von der Pressestelle der Landespolizeidirektion Kärnten. Als ihm die Türe nicht geöffnet wurde, versuchte sich der 34-Jährige mit Tritten und Schlägen gewaltsam Zutritt zum Wohnhaus zu verschaffen und beschädigte dabei die Eingangstüre. "Die Frau alarmierte sofort die Polizei", heißt es von der Pressestelle. Der betrunkene 34-Jährige wurde dann von den einschreitenden Streifen festgenommen. Die Staatsanwaltschaft ordnetet erneut die Einlieferung in die Justizanstalt Klagenfurt an.
Warum enthaftet?
Ob Untersuchungshaft verhängt wird oder nicht, entscheidet nun der Haftrichter innerhalb von 48 Stunden. Warum wurde der 34-Jährige nach dem Vorfall am 28. Dezember so schnell enthaftet? "Er zeigte sich im Pflichtverhör geständig und betonte, dass er die Äußerung nur in seiner Wut getätigt habe. Er hat auf den Haftrichter einen abgeklärten Eindruck gemacht und wurde daher unter Anwendung gelinderer Mittel – nämlich mit der Weisung, sich an das Annäherungs- und Betretungsverbot zu halten – entlassen", erklärt Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl. Dieser Beschluss sei rechtskräftig geworden. Das heißt, die Staatsanwaltschaft hat dagegen keine Beschwerde eingebracht. Und so wurde der Mann bereits nach etwa einem Tag aus der Justizanstalt entlassen.