"Zu Weihnachten reißt man sich zusammen – doch danach wird es wieder schwierig", fasst es Roswitha Bucher vom Kärntner Gewaltschutzzentrum zusammen. Und die Zahlen belegen diese Aussage. Am heurigen 24. Dezember kam es zu keinem Betretungs- und Annäherungsverbot – von 25. bis 27. Dezember hingegen waren es sieben. Insgesamt 867 dieser Verbote wurden im heurigen Jahr ausgesprochen. Um zehn Prozent mehr als noch im Vorjahr. In 50 Fällen war es eine Wiederholungstat.
Im Klagenfurter Gewaltschutzzentrum wurden bis einschließlich 27. Dezember exakt 1318 Beratungen durchgeführt. Knapp 800 davon endeten in weiterer Folge in einer Strafanzeige gegen den mutmaßlichen Täter. Knapp die Hälfte davon wiederum wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung oder Stalking.
Vor allem wenn sich ein Opfer für eine Anzeige entscheidet und es zu einem Verfahren kommt, ist die richtige Beweissicherung der erlittenen Verletzungen unabdingbar. "Diese Dokumentation darf nicht davon abhängen, ob Anzeige erstattet wird oder nicht. Sie muss immer automatisch stattfinden. Deshalb müssen die vom Frauenministerium Anfang Dezember angekündigten Gewaltambulanzen auch so schnell wie möglich in allen Bundesländern verankert werden", sagt Bucher.
Angesiedelt sollten diese direkt in Krankenhäusern sein, denn "das betreuende Ärzteteam kümmert sich primär natürlich darum, dass es dem Opfer schnell wieder gut geht. Die Dokumentation der Verletzungen sollte von der Gerichtsmedizin parallel gemacht werden", fährt Bucher fort.
Schon jetzt stehen die Expertinnen und Experten des Gewaltschutzzentrums in engem Kontakt mit dem medizinischen Personal und ist auch während deren Ausbildung Ansprechpartner. "Es gibt einen Unterschied, ob eine Verletzung durch Gewalteinfluss oder durch einen Unfall entstanden ist. Es muss einfach immer genau hingeschaut werden", fasst Bucher zusammen.
Barbara Pertl