Der Kärntner Krampusmaskenprozess artet zum Monsterprozess aus, denn auch am fünften Verhandlungstag am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt gab es kein Urteil – dafür neue Erkenntnisse, wie die billigen Deals mit den sündteuren Sammlerstücken abgelaufen sind.
Bekanntlich hatte sich eine 25-jährige Frau nach einem gewalttätigen Streit per polizeilicher Wegweisung von ihrem Lebensgefährten getrennt. Die Krampusmaskensammlung des 26-Jährigen war in der gemeinsamen Wohnung in Ferndorf verblieben. Er hatte – weil ein Annäherungsverbot ausgesprochen worden war – keinen Zugriff auf seine wertvollen Raritäten, immerhin 26 Stück. Die 25-Jährige ging bald eine neue Beziehung ein, zufällig mit dem Obmann einer Krampusgruppe.
Die zwei Turteltauben hatten eines gemeinsam, wie der Prozess ergab: Sie hatte kein Geld, sondern etliche Exekutionen. Er brauchte Geld für eine Autoreparatur und hatte die entsprechenden Kontakte im Krampusmilieu. Folglich wurden die Larven zum Verkauf feilgeboten. "Nur zwei", behauptet die wegen Veruntreuung Angeklagte. Der Betrag, den sie dadurch erhielt – rund 2000 Euro – habe nämlich jenem entsprochen, den ihr der Ex-Freund damals geschuldet habe.
"Ich war spitz auf acht Teufelsmasken"
Die Käufer, die am Mittwoch vor Richterin Michaela Sanin aussagten, beweisen das Gegenteil. "Ich habe vier um 2200 Euro gekauft. Die wahren Umstände kannte ich natürlich nicht", sagt der Eigentümer eines Maskenmuseums im Salzburger Pongau, in dem 120 Objekte ausgestellt sind. "Ich war sogar bei der Angeklagten in der Wohnung. Dort lagen die Masken am Boden verstreut. Ich habe eine um 200 Euro erworben", gibt ein anderer zu Protokoll.
Im "Angebot" waren Einzelstücke, aber auch Köpfe einer Serie von "Metzgermasken", die aus nur fünf Teilen bestehen. "Ich habe schon 42 Masken, war aber spitz auf acht schwarze Teufelsmasken", erzählt ein weiterer Zeuge. Dass die edlen Teile billig verschleudert wurden, berichtet er auch: "Ich habe pro Stück 400 Euro bezahlt, ein sehr kollegialer Preis. So eine Maske kann auch 5000 Euro kosten."
Therme statt Gerichtssaal
Die meisten Larven wurden übrigens inzwischen weiterverkauft, der ursprüngliche Besitzer wird sie also wohl nie wieder in seinen Besitz nehmen können. Am 25. Jänner soll der Obmann der Krampusgruppe aussagen. Er war am Mittwoch verhindert – wegen eines Wellnessurlaubs. Ihn soll die Angeklagte aber kontaktiert haben, um ihn zu einer Falschaussage zu überreden, lautet ein weiterer Vorwurf. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Thomas Martinz