Ein 27 Jahre alter Afghane musste sich am Freitag wegen sexueller Belästigung und geschlechtlicher Nötigung am Landesgericht verantworten. Er soll vor einem Jahr am Weihnachtsmarkt in Klagenfurt und anschließend auf einer Tankstelle zwei Mädchen, damals 15 und 16 Jahre alt, sexuell belästigt haben, indem er ihnen mehrmals an das Gesäß und unter die Hosen gegriffen haben soll. Der 27-Jährige bestritt dies vor Gericht. Um weitere Zeugen zu hören, wurde der Prozess vertagt.

Immer mehr Frauen und Mädchen berichten von sexuellen Belästigungen und zeigen diese laut Polizei-Statistik auch an. Die Plattform "Klagenfurt Elite" hat auf seinem Instagram-Account eine Umfrage zu dem Thema unter seinen Usern gestartet und aufgerufen, anonym seine Geschichte zu erzählen. Das Echo war gewaltig. Zahlreiche Opfer, Männer und Frauen, erzählen von Übergriffen am Arbeitsplatz, beim Fortgehen und in der Familie. Auch von Vergewaltigungen wird berichtet.

Einträge von "Klagenfurt Elite"-Usern:

© Klagenfurt Elite
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Eine weitere Frau erzählt davon, dass sie vor 15 Jahren in einem Wald von einem falschen Polizisten aufgehalten wurde und auf Drogen durchsucht wurde. "Ich musste mich bis auf die Unterwäsche ausziehen", schreibt sie. "Es fällt mir immer noch sehr schwer darüber zu reden oder alleine in einem Wald zu fahren."

Auch das mutmaßliche Opfer des Afghanen, der derzeit vor Gericht steht, meldete sich. Leider müssen sich das viele Mädchen gefallen lassen, schreibt es. Deshalb der Appell des Mädchens: "Ihr seid nicht alleine und bitte seid so mutig und vertraut euch jemanden an!"

Hier erhält man Hilfe

Sexuelle Gewalt sind alle sexuellen Handlungen, die gegen den Willen einer Person erfolgen. Bei unmittelbarer Gefahr soll unbedingt der Polizeinotruf 133 gerufen werden. Österreichweit bieten zahlreiche Hilfseinrichtungen Betroffenen (und auch ihren Bezugspersonen) Unterstützung und Beratung. Dieses Angebot ist kostenlos, unabhängig davon, ob Anzeige erstattet wird und auf Wunsch auch anonym:

Das Vergehen der sexuellen Belästigung und öffentlichen geschlechtlichen Handlung wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet.