Ein Türkei-Urlaub, der niemals stattfand, wurde für eine Kärntnerin zur bürokratischen Odyssee. Zum Zeitpunkt des Reiseantritts bestand in Österreich eine Reisewarnung für die Türkei, weshalb die Frau den Urlaub stornierte. Der Reiseanbieter aus Deutschland beharrte aber auf dem Standpunkt, dass er die Anzahlung von fast 600 Euro einbehalten darf, denn in Deutschland war zum Zeitpunkt des geplanten Urlaubs keine Reisewarnung mehr für die Türkei aufrecht. Und dem nicht genug: Der Anbieter stornierte die Reise kostenpflichtig, verlangte dafür eine 80-prozentige Stornogebühr und leitete ein Mahnverfahren in Deutschland ein – 1800 Euro sollten von der Frau bezahlt werden.
Die Frau wandte sich mit ihrem Fall an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer (AK) Kärnten. Denn sie hatte insgesamt rund 2400 Euro zu verlieren. "Unserer Rechtsansicht nach war weder die Einbehaltung der Anzahlung noch die 80-prozentige Stornogebühr rechtens, weshalb wir tätig wurden", erklärt Konsumentenschützer Herwig Höfferer.
Die AK erhob also gegen das Mahnverfahren in Deutschland Einspruch: mit Erfolg! In Deutschland wurde das Verfahren gegen die Kärntnerin eingestellt. "Und dann kam noch das österreichische Recht ins Spiel", führt Höfferer aus und weiß: "Wir vertraten den Standpunkt, dass der Frau auch die Anzahlung von rund 600 Euro zustehen. Also klagten wir den Anbieter und bekamen Recht. Der Frau entstehen für die nie angetretene Reise keine Kosten!"
Bei verweigerten Reisekostenerstattungen sowie bei Problemen bei bereits gebuchten Reisen rät AK-Präsident Günther Goach: "Bei Unsicherheit oder Fragen zu Reisethemen kann sich jede Kärntnerin und jeder Kärntner an die Expertinnen und Experten des AK-Konsumentenschutzes wenden! Unser Service ist kostenlos!" AK-Telefon: 050 477-2000