Das Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsrecht definiert sexuelle Belästigung ganz klar. Es ist "ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, das die Würde einer Person beeinträchtigt (...) und für Betroffene unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist".
Kärntnerin bedrängt
Sexuelle Belästigung per WhatsApp: Unternehmen musste zahlen
![Arbeitnehmer haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. "Das heißt, sie müssen ihre Mitarbeiterinnen auch vor sexueller Belästigung schützen." Arbeitnehmer haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. "Das heißt, sie müssen ihre Mitarbeiterinnen auch vor sexueller Belästigung schützen."](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/omf8vj-DD461969-F1C5-46A9-B87D-0F70C10CCF8A_v0_l.jpg/alternates/WIDE_1200/DD461969-F1C5-46A9-B87D-0F70C10CCF8A_v0_l.jpg)
![Manuela Kalser](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/satln4-Kalser_Manuela-512.png/alternates/SQUARE_200/Kalser_Manuela-512.png)