Die Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde als großer Wurf angekündigt. Die Rechte der Radfahrer sollen sportlich und Autofahrer eingebremst werden. Auf dem Papier ist das gelungen. In der Praxis sind einige Verkehrsregeln schwer anwendbar. Ein Beispiel: Mit dem Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern tun sich alle gelegentlich schwer. Wurde der 1,5-Meter-Abstand ausgeführt oder war es doch ein bisschen weniger? Die Aussage des überholten Radfahrers und das geschulte Augenmaß der Polizisten in Ehren. Aber ist das Schätzen des Abstandes der einzige Beweis für den Regelverstoß, rechtfertigt das keine Bestrafung. Wie bitte soll die Polizei die Vorschrift dann kontrollieren? Die Zentimeter-Frage wird wohl rasch ein Fall für die Gerichte werden.
Claudia Beer-Odebrecht