Die Bluttat sorgte für Aufsehen und Entsetzen: Am 11. August gegen 13.40 Uhr ist ein Streit in einem Lokal in St. Kanzian am Klopeiner See völlig eskaliert. Zwischen einem Gast (35) aus Slowenien - er war mit seiner Frau, dem gemeinsamen Baby und einem weiteren Paar in dem Restaurant - und dem Sohn des Lokalbesitzers (61) ist es zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. Zuerst im Gastlokal, dann verlagerte sich der Streit ins Freie.
Messer aus Küche geholt
Auf die Wortwechsel folgten körperliche Attacken. Dabei soll der 35-Jährige den Sohn des Wirtes angegriffen und bedroht haben. Sein 61-jähriger Vater ist daraufhin in die Küche gerannt, hat ein Messer ergriffen und ist mit diesem auf die Terrasse vor dem Lokal gestürmt. Dort stach er dem Gast mit der 30 Zentimeter langen Klinge in den Bauch. Das Opfer wurde schwer verletzt, schleppte sich noch wenige Meter auf die Seepromenade und brach dort zusammen. Eine Frau, die dem 35-Jährigen zu Hilfe geeilt ist, erlitt Schnittverletzungen an der linken Hand. Minuten später war die Polizei vor Ort, die von den Wirtsleuten zuvor wegen des Streits gerufen worden ist.
Der 61-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen, in der Hand hatte er noch das Messer. Er wurde in die Justizanstalt Klagenfurt gebracht, wo er seitdem in Untersuchungshaft sitzt. Die beiden Opfer wurden ins Klinikum und ins UKH Klagenfurt eingeliefert. Sie konnten die Spitäler mittlerweile wieder verlassen.
"Wollte Sohn helfen"
Demnächst wird sich der mutmaßliche Täter, er ist ebenfalls slowenischer Staatsbürger, vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hat den Wirt wegen versuchten Mordes angeklagt, wie Sprecherin Tina Frimmel-Hesse bestätigt. Die Anklage ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
In seinen Einvernahmen hat der 61-Jährige eine Mordabsicht bestritten und angegeben, dass er "nur" seinem Sohn helfen wollte. Ob das Gericht dies auch so sieht, wird sich zeigen. Dem Mann, für ihn gilt die Unschuldsvermutung, droht bei einer Verurteilung eine langjährige Haftstrafe. Der Strafrahmen für versuchten Mord ist der gleiche wie für Mord und beträgt zwischen 10 und 20 Jahre bzw. lebenslang.