Diese neue Bestimmung der österreichischen Straßenverkehrsordnung sorgt für Aufregung: Parkende Autos dürfen jetzt nicht mehr in Geh- und Radwege hineinragen. "Wohin soll ich nun mein großes Auto stellen?", fragt ein verärgerter Klagenfurter. Vor seiner Wohnanlage in der Landeshauptstadt gibt es keine Längs-, sondern nur Querparkplätze. Und Parkplätze sind überall ohnehin Mangelware. Stellt der Mann sein Fahrzeug rückwärts ganz zur Gehsteigkante ab, ragt dieses nach der neuen Vorschrift zu weit in den Gehweg hinein. Würde er anders parken, steht das Fahrzeug aber zu weit in der Straße hinein und damit würde er andere Verkehrsteilnehmer behindern. Besitzer von großen Fahrzeugen bringt die neue Bestimmung in ein Dilemma, andere wiederum begrüßen sie. Mit Rollstuhl und Kinderwagen hat man jetzt endlich freie Bahn auf Gehwegen. Genau das ist auch die Intention des Gesetzgebers gewesen.
Brisante Bestimmung
Neue Parkregel: Große Autos stehen im Visier der Polizei
![Das geht sich nicht aus. Die freie Breite des Gehweges ist nur 1,10 Meter. Im Normalfall führt die Polizei bei Kontrollen keinen Zollstab mit, sie geht mit Augenmaß vor Das geht sich nicht aus. Die freie Breite des Gehweges ist nur 1,10 Meter. Im Normalfall führt die Polizei bei Kontrollen keinen Zollstab mit, sie geht mit Augenmaß vor](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/soa4u5-AF397D31-FA98-4F60-9752-2E8F7EDA29B0_166911774748264_v0_h.jpg/alternates/WIDE_1200/AF397D31-FA98-4F60-9752-2E8F7EDA29B0_166911774748264_v0_h.jpg)