Eine Kärntner Mutter hat vor Kurzem ihre minderjährige Tochter und deren Freunde nachts mit dem Auto von einer privaten Party abgeholt. Das gut gemeinte "Eltern-Taxi" hat jetzt Konsequenzen – für die Jugendlichen und zur Überraschung vieler auch für die Mutter.
Die Autolenkerin geriet in eine Verkehrskontrolle. Sowohl sie als auch alle im Wagen befindlichen 16- bis 18-Jährigen wurden von den Beamten zum Alkotest aufgefordert. Die Mutter war nüchtern, die Jugendlichen hatten über 0,5 Promille. Damit haben sie gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen und werden angezeigt. Überraschend für viele ist, dass von den Beamten auch der Mutter eine Anzeige nach dem Jugendschutzgesetz angedroht wurde. Streng genommen ist korrekt und gar nicht so selten, wie man vielleicht meinen würde. Erziehungsberechtigte haben bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder eine Aufsichtspflicht und dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden.
Laut Strafbehörde sei es gängige Praxis, bei Verstößen von Kindern und Jugendlichen gegen das Jugendschutzgesetz auch deren Erziehungsberechtigte anzuzeigen. Im Verfahren werde jeder Fall genau geprüft. Nicht immer würden die angezeigten Erwachsenen aber auch tatsächlich bestraft werden.
Auch Fußgänger werden kontrolliert
Chefinspektor Ferdinand Pirmann, Leiter des Verkehrsreferates im Stadtpolizeikommando Klagenfurt, bestätigt, dass man derzeit mit vermehrten Kontrollen des Jugendschutzes rechnen müsse. Es finden viele Schulbälle statt und demnächst starten die Adventmärkte. Im Fokus der Kontrollen stehen Ausgehzeiten und Alkoholkonsum. Nicht nur junge Rad- und Scooterfahrer, auch auffällig verhaltende junge Fußgänger und sogar im Auto mitfahrende Jugendliche können kontrolliert werden.
Kinder- und Jugendanwältin Astrid Liebhauser appelliert, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes strikter einzuhalten. So sei etwa der Konsum von Mischgetränken wie Shots, derzeit bei Jugendlichen sehr beliebt, bis zur Volljährigkeit streng verboten.
Claudia Beer-Odebrecht