Ein leidendes Reh, ein geschocktes Ehepaar und ein Jäger, der zum Messer griff. Eine Nottötung entlang der Packer Bundesstraße sorgte heuer für Aufsehen. Weil ein Jäger ein angefahrenes Wildtier mittels Messer erlöst hatte, zeigte ihn ein Steirer wegen Tierquälerei an. Doch die Tötung war rechtens, sagt die Kärntner Jägerschaft. Eine Debatte entbrannte – auch innerhalb der Jägerschaft selbst –, was den 13.000 Jägern in Kärnten erlaubt ist und was nicht. Georg Helmigk, Bezirksjägermeister in Klagenfurt, fordert nun, dass auch die Polizei schwer verletzte Wildtiere von ihren Qualen erlösen darf. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2005 ist das den Exekutivbeamten nämlich nicht mehr erlaubt. Durch die aktuelle Regelung kann es nämlich mitunter vorkommen, dass das verletzte Tier stundenlang leiden muss, ehe ein Jäger vor Ort ist.