Selten sind so viele unterschiedliche Akteure so zufrieden mit einem Verhandlungsergebnis. Seit Freitag ist klar, dass das neue Kärntner Kinderbildungsgesetz in Begutachtung geschickt wurde. Und zwar mit dem "Sanctus" der rot-schwarzen Koalition, Vertretern von Städte- und Gemeindebund sowie der Gewerkschaft. Vom neuen Kinderbildungsgesetz sind 3600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 700 Einrichtungen sowie mehr als 22.000 Kinder betroffen, wie Gerhild Hubmann, zuständige Leiterin der Bildungsabteilung des Landes, ausführte. Seit 1. September 2022 werden die durchschnittlichen Kosten für einen Kinderbildungs- und -betreuungsplatz bereits zu 100 Prozent vom Land Kärnten übernommen

Für SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser ist die durch das neue Gesetz vorgegebene Anpassung der Gehälter um bis zu 42 Prozent, die Reduktion der Höchstgruppenanzahl von 25 auf 20 Kinder sowie der Ausbau der Betreuungsplätze ein "wegweisendes Gesetz". Mehr als 30 gemeinsame Gesprächsrunden waren nötig, um die Änderungen im Sinne aller Stakeholder zu fixieren. "Das Land nimmt enorm viel Geld in die Hand. Jetzt müssen Städte und Gemeinden Plätze für die Umsetzung schaffen", erklärt ÖVP-Klubobmann Markus Malle.

Land und Gemeinden teilen sich Kosten

Die Betreuung – egal ob privater oder öffentlicher Kindergarten oder aber Tageseltern – wird kostenlos. Die dadurch entstandenen Kosten teilen sich Land und Gemeinden sowie Städte. Laut Städtebundobmann Villacher SPÖ-Bürgermeister Günther Albel belaufen sich die Kosten eines Kindergartenkindes "auf 11.000 Euro. 6500 Euro übernimmt die Stadt". Für den Ausbau der Betreuungsplätze wird es künftig finanzielle Mittel aus dem 30 Millionen Euro schweren Bildungsbaufonds geben.

Und dass es vor allem bei der Kleinkinderbetreuung nach wie vor hakt, zeigen die aktuellen Zahlen. Während Kärnten bei der Betreuung im Kindergartenalter mehr als 90 Prozent schafft, sind es bei den ein- bis dreijährigen Kindern noch nicht einmal 33 Prozent. Ein Ziel dieses neuen Gesetzes sei deshalb auch, dass sich Frauen "nicht zwischen Arbeits- und Familienwelt" entscheiden müssen.

Beschluss am 2. Februar 2023

Vier Wochen lang können jetzt Stellungnahmen zu dem Gesetz eingebracht werden. Ende November werden diese dann eingearbeitet und dem Landtag vorgelegt. Dieser wird es – sollte es keine Ausreißer geben – bei der ersten Sitzung am 2. Februar 2023 beschließen.

Lob vom Team Kärnten

Mit dem Ergebnis zufrieden zeigt sich auch Team Kärnten-Chef Bürgermeister Gerhard Köfer und fordert: "Das neue Gesetz muss rasch für wesentliche Verbesserungen im Kinderbildungsbereich sorgen. Nach der Beendigung des Begutachtungsverfahrens gilt es, die eine oder andere fachliche Anregung noch rasch einzuarbeiten und das Gesetz danach final auf den Weg zu bringen."

FPÖ vermisst "echte Wahlfreiheit"

FPÖ-Bildungssprecherin Elisabeth Dieringer-Granza gibt zu, dass zumindest einige von der FPÖ seit Jahren geforderte Maßnahmen in das neue Gesetz mit einfließen. Allerdings: "Wir Freiheitliche vermissen aber weiter eine echte Wahlfreiheit der Eltern, wie sie ihre Kinder betreuen wollen. Die Kinderbetreuung zu Hause durch die eigene Familie ist genauso wichtig und muss daher stärker gefördert und unterstützt werden."