"Im Namen der Republik!" Eltern, die ihre Kinder nicht in die Schule schicken wollen, beschäftigen jetzt schon die Gerichte. Für viele Erziehungsberechtigte waren im letzten Schuljahr Coronamaßnahmen wie die Masken- oder Testpflicht an Schulen Grund genug, ihre Kinder zum häuslichen Unterricht anzumelden, 452 Schüler blieben den Bildungsstätten daher fern. Das Gesetz verlangt es allerdings, dass diese Kinder am Ende des Schuljahres in den Pflichtgegenständen eine Externistenprüfung ablegen müssen. Kassieren sie dort ein "Nicht Genügend" oder treten erst gar nicht an, müssen sie die Klasse wiederholen – und zwar in der Schule, der häusliche Unterricht ist dann gestrichen.
Thomas Martinz