Nach der Empörung über den Fall eines Unteroffiziers, der trotz Tragens einer SS-Uniform weiter im Heer tätig sein darf, hat Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) am Dienstag wie angekündigt eine Kommission "zur Bekämpfung staatsfeindlicher Tendenzen" eingesetzt. Vorsitzende ist Barbara Glück vom Mauthausen Memorial, weitere Kommissionsmitglieder sind etwa Danielle Spera und der ehemalige Streitkräfte-Kommandant Franz Reißner.
Insgesamt hat die Kommission sechs Mitglieder. Stellvertretender Vorsitzender ist Gerhard Baumgartner vom DÖW (Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes), dazu kommen noch der Generalsekretär des Verteidigungsministeriums, Arnold Kammel und ebenfalls aus dem Ressort Brigadier Roman Schuh.
Aufgabe der Kommission ist es laut einer Aussendung des Ministeriums, "die Strukturen im Bereich der Bekämpfung von staatsfeindlichen Tendenzen im BMLV zu überprüfen und weiterzuentwickeln". Darunter falle zum Beispiel die Einrichtung einer eigenen Meldestelle von antisemitischen Fällen. Die Kommission solle auch ein verstärktes Angebot von Schulungen, Weiterbildungen und Lehrmittel für die Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten ausarbeiten.
In Klagenfurt verurteilt
Tanner war im Zuge der Causa scharf kritisiert worden. Der Soldat war am Landesgericht Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung zu zehn Monaten bedingter Haft und 1200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Von der Disziplinarbehörde bekam er nur eine Geldstrafe. Der vom Verteidigungsministerium bestellte Disziplinaranwalt hatte zwar die Möglichkeit einer Entlassung angesprochen, eine solche aber nicht beantragt, sondern nur eine Geldstrafe von knapp 5000 Euro. Verfassungsexperten erklärten, Tanner hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, dem Disziplinaranwalt eine Weisung zu erteilen, eine Entlassung zumindest zu beantragen.
Die Regierung war ob der öffentlichen Aufregung bemüht, die Wogen zu glätten. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) kündigten eine Reform an, wonach künftig jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz bei Beamten automatisch zu einem Amtsverlust führen soll, und zwar unabhängig von allfälligen disziplinarrechtlichen Schritten. "Mit der angekündigten Gesetzesänderung und mit unserer Kommission setzen wir nicht nur ein Zeichen, sondern setzen Taten um und geben Antisemitismus insbesondere in den Reihen des Bundesheeres keine Chance", bekräftigte Tanner am Dienstag.