Für Sanierungen von bestehenden Gebäuden oder bei Neubauten: In Zeiten, da alles teurer wird und sich viele Personen überlegen, ob sie den Schritt zum Eigenheim finanziell noch schaffen, stehen jetzt Veränderungen bei der Kärntner Wohnbauförderung an. In der Gesetzesnovelle, die derzeit in Begutachtung ist, heuer noch im Landtag beschlossen und dann ab 1. Jänner 2023 in Kraft treten soll, kündigen sich Großzügigkeiten gegenüber bisherigen Vorgaben an. Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig (SPÖ) stellte Montag die Eckpunkte vor.