Am Donnerstag gegen 18.30 Uhr fuhr eine 43-jährige Frau aus dem Bezirk Hermagor mit ihrem Auto auf der Südautobahn (A 2) aus Richtung Klagenfurt kommend im Bereich des Knoten Villach fälschlicherweise in Richtung Karawankenautobahn (A 11).
Als sie bemerkte, dass sie in die falsche Richtung fuhr, hielt sie an, fuhr auf der Abbiegespur der A 11 ein kurzes Stück zurück, wendete den Wagen auf der Autobahn und fuhr auf der Richtungsfahrbahn Italien als Geisterfahrerin entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in Richtung Klagenfurt weiter.
Andere Verkehrsteilnehmer zeigten die Frau über den Notruf der Polizei an, welche per Funk die Polizeistreifen der Autobahnpolizeiinspektion (API) Villach alarmierte.
Im Zuge des Funkverkehrs hörte ein Polizeibeamter des Bezirkes Hermagor auch das Kennzeichen der Frau und konnte so den Autobahnpolizisten ihre Handynummer mitteilen.
Fahrerflucht am Nachmittag
Besagter Beamte wurde nämlich am Nachmittag zuvor von Kollegen der Autobahnpolizei ersucht, Erhebungen gegen die Frau durchzuführen, da sie im Verdacht steht, am selben Tag einen Verkehrsunfall mit Sachschaden und Fahrerflucht im Bereich des Parkplatzes der Wörtherseerast verursacht zu haben, wobei ihr Auto im Frontbereich ebenfalls beschädigt worden sein soll. Dieser Unfall wurde von Zeugen beobachtet. Im Zuge der Erhebungen erlangte der Beamte die Handynummer der Frau.
So konnten die Beamten der API Villach die Frau auf ihrem Handy erreichen. Zu diesem Zeitpunkt fuhr sie auf der Südautobahn (A2) wieder korrekt in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung der Richtungsfahrbahn Italien, nachdem sie zuvor erneut auf der Autobahn gewendet hatte.
Im Zuge der folgenden Erhebungen gab sie an, fälschlicherweise auf die Richtungsfahrbahn Karawankenautobahn (A 11) gefahren zu sein. Sie zeigte sich geständig und gab an, bereits seit 4 Uhr früh dienstlich unterwegs gewesen zu sein. Deshalb sei sie bei der Fahrt vermutlich unkonzentriert gewesen. Ein bei ihr durchgeführter Alkomatentest verlief negativ.
Die 43-Jährige wurde wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Straßenverkehr sowie Verkehrsunfall mit Sachschaden und Fahrerflucht angezeigt.