Bei Freunden und Mitgliedern der Feuerwehr ist "Feuer am Dach". Die Aufregung ist groß, in sozialen Medien gibt es unzählige Kommentare. Der Grund: Ein Feuerwehrmann bekam eine Besitzstörungsklage, weil er im Einsatz ein privates Grundstück betreten hat. "Ich nehme das mit Entsetzen zur Kenntnis", sagt Kärntens Landesfeuerwehrkommandant Rudolf Robin. 20.000 Einsätze haben die Freiwilligen Feuerwehren im Jahr. "99 Prozent der Bürger sind dankbar, dass die Feuerwehr kommt. So etwas wie diese Klage gibt es nur ganz, ganz selten. Die Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit dürfen nicht mit Füßen getreten werden", findet Robin. Doch er verlasse sich in dem Fall voll und ganz auf die Justiz. "Die Richterin wird bestimmt das Richtige tun", ist er überzeugt.

Kein ausreichender Grund?

Im Prozess am Bezirksgericht Klagenfurt geht es um Folgendes: Ein Feuerwehrmann der FF Krumpendorf bekam eine Besitzstörungsklage, nachdem er im Einsatz einer Ölspur nachgegangen ist, die auf ein privates Grundstück führte. Der Kläger sagt sinngemäß, das sei kein ausreichender Grund gewesen, um seine private Liegenschaft zu betreten. Es sei weder um die Rettung von Menschen, noch um die Verhinderung großer Schäden gegangen, sondern nur darum, herauszufinden, wo das Öl herkommt.

Ulrich Nemec, der Anwalt des Feuerwehrmannes, sieht das anders: "Auf der Liegenschaft wurde das Fahrzeug vorgefunden, von dem Öl ausgetreten ist." In der Nähe des Grundstückes war ein Bach. "Wenn das Öl ins Wasser kommt, kann sich das schnell ausbreiten und es besteht Umweltgefahr." Deshalb sei wichtig gewesen, die Ölspur zurückzuverfolgen. Nemec erinnert an einen Extrem-Fall vor vielen Jahren, bei dem Feuerwehrleute eine Ölspur rückverfolgten und dann einen toten Lenker samt Fahrzeug in einem Bach entdeckten.

Rechtsfrage

"Mittlerweile hat die Richterin des Bezirksgerichtes mehrere Zeugen gehört. Der Prozess ist abgeschlossen. Das Urteil ergeht später schriftlich", sagt Wilhelm Waldner als Leiter des Bezirksgerichtes. 

Die Richterin muss nun über die Rechtsfrage entscheiden, ob das Vorgehen des FF-Mannes rechtlich gedeckt war oder nicht. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass sie die Klage überhaupt als unzulässig abweist, mit der Begründung, dass ein Feuerwehrmann im Einsatz nicht privat geklagt werden kann.

Teuer für den Helfer

In der Klage wird gefordert, dass der Feuerwehrmann eine Unterlassungserklärung unterschreibt und die Prozesskosten zahlt. Sollte der FF-Mann das Verfahren verlieren, könnte ihn das laut Nemec "700 bis 1000 Euro kosten". Der betroffene Feuerwehrmann denkt trotzdem nicht ans Aufhören. Nemec: "Er kommt weiterhin zu jedem Einsatz und zu jeder Übung. Feuerwehrmann zu sein, das ist halt mehr als ein Nebenjob, das ist Berufung."