Ein Feuerwehrmann hat einen ungewöhnlichen "Einsatz" am Bezirksgericht Klagenfurt. "Gegen den Kärntner wurde eine Besitzstörungsklage eingebracht", bestätigt Wilhelm Waldner, der Leiter des Bezirksgerichtes. Ein Prozess ist anhängig. Vereinfacht gesagt, wurde der Feuerwehrmann verklagt, weil er im Zuge eines Einsatzes ein Privatgrundstück betreten hat.
"Mein Mandant wurde von der Feuerwehr Krumpendorf alarmiert, da auf der Straße eine Ölspur von einem defekten Auto war, die eine Gefahr für anderer Verkehrsteilnehmer bedeutete", sagt Ulrich Nemec, der Anwalt des Feuerwehrmannes. Die Einsatzmeldung lautete, dass das Öl gebunden werden muss. Im Zuge dieser Arbeit folgte der Feuerwehrmann der Ölspur. Dabei gelangte er offensichtlich auf das Grundstück eines Mannes, der nun eine Besitzstörungsklage eingebracht hat. "Auf dem Grundstück fand der Feuerwehrmann tatsächlich ein Fahrzeug vor, welches defekt war und von dem Öl ausgetreten ist", sagt Nemec. "Mein Mandant musste nachschauen, wo die Gefahr, also wo das Öl herkommt. Das war wichtig."
Ursachenforschung
Doch der Kläger ist der Ansicht, dass der FF-Mann in diesem Fall nicht befugt gewesen sei, eigenmächtig das Grundstück zu betreten. Vor Gericht argumentierte der Anwalt des Klägers bisher damit, dass der Feuerwehrmann das Grundstück nur zur Ursachenforschung betreten habe, aber nicht zur Gefahrenabwehr. Das sei kein ausreichender Grund gewesen, auf die Liegenschaft zu gehen. Dafür hätte er auch die Polizei rufen können. Der gegenständliche Sachverhalt sei nicht mit dem Betreten eines fremden Grundstückes bei einem Brandeinsatz vergleichbar. Denn es sei im konkreten Fall weder um die Rettung von Menschen, noch um die Verhinderung großer Schäden oder ähnlichem gegangen. Das Vorgehen des Feuerwehrmannes sei nicht von der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung gedeckt.
Gefahr wegen Bach
Rechtsanwalt Nemec, selbst Kommandant der FF Krumpendorf, sieht das völlig anders: "Mein Mandant war nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet und angehalten, die Ursache der Ölspur festzustellen. In der Nähe des Grundstückes war ein Bach. Wenn das Öl ins Wasser kommt, kann sich das sehr schnell ausbreiten und es besteht Umweltgefahr." Der unkontrollierte Austritt von Öl sei immer ein Problem und könne Sachschäden sowie gesundheitliche Schäden von Menschen verursachen. Laut der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung dürfen und müssen Einsatzkräfte im Zuge ihrer Arbeit private Grundstücke betreten. Das Vorgehen seines Mandanten sei rechtlich gedeckt, betont Nemec.
In der Klage wird gefordert, dass der Feuerwehrmann eine Unterlassungserklärung unterschreibt und die Prozesskosten zahlt. "Der Feuerwehrmann hat nur seinen Job gemacht. Das könnte ihm jetzt teuer kommen, da der Streit um die Besitzstörungsklage nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt ist", sagt Nemec, der natürlich eine Abweisung der Klage verlangt.