Das Bild kennt wohl jeder. Ein Müllauto fährt durch die Straße – hinten stehen zwei Arbeiter drauf. Genauso war ein Müllwagen des Magistrats vor einem Jahr in Klagenfurt unterwegs. Dabei kam es jedoch zu einem gefährlichen Zwischenfall: Ein Mitarbeiter der Müllabfuhr blieb während der Fahrt mit seinem Oberkörper an einer Schraube hängen, die bei einem Zaun hervorstand.

"Die Kleidung des Mannes wurde aufgerissen, die Schraube bohrte sich in den Bauchraum des Arbeiters, quer über den Bauch entstand eine tiefe Wunde, die genäht und geklebt werden musste", erklärt Rechtsanwalt Michael Hirm. Sein Mandant sei drei Monate lang im Krankenstand gewesen. Die Abteilung Entsorgung in Klagenfurt sorgte erst vor Kurzem mit Personalproblemen und steigenden Krankenständen für Aufsehen. Seinen Mandanten habe der ganze Vorfall auch psychisch mitgenommen, sagt Hirm. Und als ob das nicht schon belastend genug wäre, kam es jetzt auch noch zu einem Rechtsstreit.

Weil eine außergerichtliche Lösung mit der Versicherung des Müllwagen-Fahrers gescheitert ist, musste Hirm den Lenker und dessen Versicherung klagen, um an eine Entschädigung zu kommen. Er fordert rund 11.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz für den Verletzten. Ein Prozess am Bezirksgericht Klagenfurt ist anhängig. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt: Wer hat Schuld an dem Arbeitsunfall?

Fahrfehler

Für Michael Hirm, den Anwalt des Verletzten, ist klar, dass der Lenker des Müllwagens einen Fahrfehler begangen hat: "Er hat zu stark eingeschlagen und abrupt verlangsamt, sodass der Oberkörper des Arbeiters hinausgedrückt wurde und mit der Schraube in Berührung kam." Zudem sei das Trittbrett, auf dem der Arbeiter gestanden ist, beschädigt gewesen, sagt Hirm. Was ihn ärgert, ist, dass nach dem Arbeitsunfall noch  "Falschinformationen über meinen Mandanten verbreitet wurden". So sei beispielsweise behauptet worden, dass der Arbeiter auf dem Trittbrett des Müllautos gesessen sei, als es zu dem Unfall kam. "Das grenzt an Rufschädigung und könnte dazu führen, dass er keine Entschädigung bekommt. Doch wer könnte Interesse daran haben, dass er kein Schmerzensgeld erhält?", meint der Anwalt.

Eigenverantwortung

Ulrich Nemec, der Anwalt des Lenkers und dessen Versicherung hat Verständnis für die Schmerzensgeldforderung. Schließlich habe der Verletzte auch Verdienstentgang gehabt. Trotzdem fordert Nemec eine Abweisung der Klage. Denn: Seinen Mandanten treffe als Fahrer des Müllautos keine Schuld an dem Unfall. Nemec meint: "Der verletzte Arbeiter ist nicht ordnungsgemäß auf dem Trittbrett draufgestanden." Darauf lasse die Position der Wunde schließen. "Wenn der Kläger richtig auf dem Trittbrett des Müllautos gestanden wäre, hätte es keine Verletzung gegeben. Das fällt unter Eigenverantwortung", argumentiert er. "Es tut uns leid, was ihm passiert ist. Aber der Lenker kann nichts dafür." Die Haftpflichtversicherung hafte nur, wenn es ein Verschulden des Fahrers gibt.

Nun muss das Bezirksgericht Klagenfurt den Fall klären.