Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) führen in den kommenden Wochen größere Gleis- und Erhaltungsarbeiten in Kärnten durch. Fahrgäste müssen sich während der Bauarbeiten auf einige Änderungen einstellen. Teilweise müssen die Strecken der S-Bahnen gesperrt werden, es kommt dadurch zu Änderungen im Fahrplan. Die ÖBB richten einen Schienenersatzverkehr mit Bussen ein.
Die Streckensperren im Überblick
- S2 - Feldkirchen in Kärnten – St. Veit/Glan West: Vom 2. September ab 22 Uhr bis zum 12. September 5.30 Uhr.
Schienenersatzverkehr aufgrund wegen Erneuerungs- und Instandhaltungsarbeiten im Streckenverlauf, zum Beispiel Weichen-Neulage in Glanegg. Arbeiten an einer Eisenbahnkreuzung in Glanegg führen auch zu einer Umleitung für den Straßenverkehr. - S1 - Spittal – Lienz: Vom 12. September 7 Uhr bis zum 4. November 23 Uhr. Schienenersatzverkehr und Fahrplanabweichungen zwischen Oberdrauburg und Lienz aufgrund von Umbauarbeiten am Bahnhof Dölsach. Vom 4. November ab 23 Uhr bis 14. November 4 Uhr. Schienenersatzverkehr zwischen Steinfeld im Drautal und Lienz aufgrund von Wartungsarbeiten und Umbauarbeiten am Bahnhof Dölsach.
- S4 - Arnoldstein – Hermagor: Am 8. und 15. Oktober, jeweils von 6.30 Uhr bis 16.40 Uhr. Schienenersatzverkehr aufgrund von Instandhaltungsarbeiten auf der Strecke zwischen Arnoldstein und Hermagor.
- S1 - Klagenfurt – Friesach: Vom 28. Oktober ab 8 Uhr bis 9. Dezember 19 Uhr. Fahrplanabweichungen aufgrund des Abtrags der bestehenden und des Einschubs der neuen Eisenbahnbrücke in Launsdorf.
- S5 - Gödersdorf – Rosenbach: Vom 5. November ab 6 Uhr bis 7. November, 5.30 Uhr. Schienenersatzverkehr aufgrund von Instandhaltungsarbeiten auf der Strecke zwischen Gödersdorf und Rosenbach.
Die ÖBB informieren die Fahrgäste durch Plakate an den Bahnhöfen, mit Durchsagen beziehungsweise im Internet unter www.oebb.at. Informationen erhält man auch telefonisch beim ÖBB Kundenservice unter 05-1717.
Ticketverkauf und Fahrradbeförderung
Der Zustieg in den Schienenersatzverkehr in Stationen mit Fahrkartenautomat oder Personenkasse ist nur mit gültiger Fahrkarte gestattet, der Fahrkartenverkauf im Schienenersatzverkehrsbus ist nur eingeschränkt möglich. In den Bussen ist keine Fahrradmitnahme möglich.