Vermehrt geben sich Betrügerinnen oder Betrüger am Telefon als Polizisten oder Polizistinnen aus und fragen unter verschiedenen Vorwänden die Opfer über ihre finanziellen Verhältnisse aus. Sie verlangen von den Opfern, ihr Geld oder ihre Wertsachen an die vermeintliche Polizei zu übergeben. Weiters behaupten sie, eine Polizistin oder ein Polizist würde, meist in Zivilkleidung, vorbeikommen und das Geld oder die Wertsachen abholen.

Einschüchterung

Die Täter üben dabei einen massiven Druck aus und wirken einschüchternd, wodurch die Opfer schwer einen klaren Kopf bewahren können und so dazu gebracht werden, den Anweisungen der Täter zu folgen.

Außerdem behaupten die Täter, es sei wichtig, niemandem von dem Anruf zu erzählen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Zudem geben die Täter zumeist die Anweisung, das Telefonat nicht zu beenden. So bleiben die Täter durchgehend in der Leitung und wissen dadurch über jeden Schritt der Opfer Bescheid.

Diese Betrugsmasche wird in verschiedensten Formen verwendet, jedoch gilt für jeden Fall:

  • Die Polizei fordert niemals telefonisch Geld von Ihnen.
  • Polizisten erkundigen sich niemals telefonisch über Ihr Vermögen.
  • Polizeibeamte rufen niemals an, um Ihr Vermögen zur Verhinderung eines Diebstahls sicherzustellen.
  • Die Polizei wird mit Sicherheit nie zu Ihnen nach Hause kommen, um Vermögenswerte von Ihnen zur Verhinderung eines Diebstahls mitzunehmen.

Verhaltenstipps der Polizei

  • Geben Sie telefonisch keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Brechen Sie das Gespräch ab.
  • Lassen Sie grundsätzlich keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung.
  • Fordern Sie von unbekannten Polizisten den Dienstausweis.
  • Wenn Sie von unbekannten Polizisten persönlich aufgesucht werden, rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Polizeidienststelle an, von der der angebliche Polizist kommt.
  • Suchen Sie die Telefonnummer der Dienststelle selbst heraus und wählen Sie nicht die vom unbekannten Polizisten angegebene Telefonnummer.
  • Wichtig: Lassen Sie den Besucher während dieser Abklärung vor der abgesperrten Tür warten.
  • Beim geringsten Verdacht verständigen Sie über Notruf 133 die Polizei.
  • Übergeben Sie niemals Geld, Schmuck oder andere Vermögenswerte an unbekannte Personen!