Von der Polizei geblitzt und bei Gericht abgeblitzt! Ein Villacher Arzt entpuppt sich als "Wiederholungstäter": Stets ist er im Einsatz schneller, als die Polizei erlaubt, und wird dabei ertappt. Dann beeinsprucht er die Strafen. Nun entschied der Verwaltungsgerichtshof als oberste Instanz in einem Fall: Es lag kein "Notstand" vor und deshalb hat der Mediziner kein Recht zu rasen.