Passiert ist dies Martin Kobau, dem ehemaligen Ruder-Welt- und Europameister aus Villach. Er hat zwei Katzen, Geschwister, 15 Monate alt. Sie heißen "Deine" und "Meine". Letztere ist das "Opfer".
"Unsere Katzen haben den großen Garten, der ist ihr Revier, wo sie unterwegs sind. Mittlerweile ist das für uns normal", erzählt der 49-Jährige. Als Kobau am 16. August seine Katze "Meine" wieder in Empfang nahm, bemerkte er eine Veränderung: "Das Tier war am Bauch wie rasiert. Wir dachten an ein Ekzem, das hatte die andere Katze auch schon. Am nächsten Tag war 'Meine' an dieser Stelle komplett abrasiert und hatte eine frische Narbe. Das ist eine Schweinerei, wir wollten, dass die Katze einmal wirft. Wer macht so etwas Gemeines und lässt eine fremde Katze kastrieren?"
Anzeige will Kobau keine erstatten, "aber der Sache auf den Grund gehen".
Es gibt vom Land Kärnten in Kooperation mit dem Gemeindebund und der Tierärztekammer seit vier Jahren die Gratisaktion "Katzenkastration", in deren Rahmen wurden bereits mehr als 1500 Katzen kastriert. Die Aktion ist aber ausschließlich für Streuner gedacht. "Unsere Katzen sehen aus wie Rassetiere, sind gepflegt. Damit wir die Geschwister unterscheiden können, haben wir bei 'Meine' eine Kerbe in den Schwanz rasiert", sagt Kobau.
Und aus dem Büro von Tierschutzreferentin Beate Prettner heißt es: "Bei unserer Aktion muss man mit der Katze auf die Gemeinde gehen. Dort wird beurteilt, ob es sich um ein herrenloses Streunertier handelt. Man erhält einen Gutschein, mit dem man dann den Tierarzt aufsuchen kann. Im gegenständlichen Fall wurde die Kastration also wohl selbstfinanziert." Ein solcher Eingriff kostet rund 120 Euro.
Arzt nimmt Daten auf
Franz Schantl, Präsident der Tierärztekammer Kärnten mutmaßt: "Es gibt immer wieder Tierfreunde, die Katzen zur Kastration bringen. Die Daten des angeblichen Tierbesitzers nimmt der Arzt auf. Er kann aber nicht überprüfen, ob es sich tatsächlich um den Halter des Tieres handelt." Gechipt muss die Katze nicht sein, wenn man sie zum Arzt bringt.
In Österreich gilt allerdings eine gesetzliche Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen. Streng genommen müssen weiters alle Tiere mit Freilauf bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden, mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und in der österreichischen Heimtierdatenbank auf ihren Halter eingetragen werden. Laut Schantl wäre dieser "Freilauf" erfüllt, wenn man das Tier in den Garten lässt.
Thomas Martinz