Auch wenn der deutsche Großindustrielle den Betrag wohl aus der Porto-Kasse wird zahlen können, es hat zumindest symbolisch eine große Bedeutung. Jener Motorboot-Lenker, der sein sechs Tonnen schweres Luxusgefährt mit 1,5 Promille vergangene Woche in der Nacht zum Mittwoch auf die Pörtschacher Schlangeninsel im Wörthersee geparkt hat, muss den Bergungs- und Rettungseinsatz auch bezahlen. Gerd Mühlmann, Einsatzstellenleiter der Wasserrettung in Velden, bestätigt: "Der Einsatz war nicht ganz einfach. Mitten in der Nacht, mitten auf der Insel. Da kommen schon ein paar Einsatzstunden und Materialkosten zusammen. Diese werden dem Unfalllenker natürlich auch übermittelt." Denn, so Mühlmann weiter, "wenn jemandem unverschuldet etwas passiert, helfen wir selbstverständlich kostenlos. In diesem Fall ist der Unfall aber definitiv selbst verschuldet gewesen".
Höhe der Kosten noch nicht fix
Wie hoch die Kosten sein werden, kann Mühlmann noch nicht seriös beantworten, weil unter anderem das Boot, das bis zum Ufer fahren musste, um die fünf Passagiere aus ihrer misslichen Lage zu befreien, bei der Aktion beschädigt wurde. Und diese Kosten können noch nicht beziffert werden. Fix ist hingegen, dass die Freiwilligen Feuerwehren Pörtschach, Pritschitz und Krumpendorf, sowie die Wasserrettung Krumpendorf, Pörtschach und Velden standen mitten in der Nacht mit 20 Personen, fünf Booten und fünf Fahrzeugen im Einsatz gestanden sind.
Sechs Monate Fahrverbot auf Österreichs Gewässern
Ansonsten wird der Urlauber wohl eher glimpflich aus der ganzen Sache rauskommen. Auf Österreichs Gewässern darf er für sechs Monate kein Motorboot lenken und er muss für das Aufstellen einer Absperrung vor der von ihm herbeigeführten Schneise durch das Schilf sorgen. Denn nach dem "Andocken" auf der Insel traten weder Öl noch Treibstoff aus. Klaus Bidovec, stellvertretender Bezirkshauptmann von Klagenfurt-Land, bestätigt gegenüber der Kleinen Zeitung: "Nach Paragraf acht des Naturschutzgesetzes darf es keine nachhaltige, nachträgliche Beeinträchtigung der betroffenen Stelle geben. Laut Sachverständigen-Gutachten liegt dies aber nicht vor. Das Schilf wächst, wenn die Absperrung entsprechend gemacht wird, wieder nach." Allerdings, so Bidovec weiter: "Es gibt grundsätzlich eine einjährige Frist, in der Strafen auch nachträglich ausgesprochen werden können. Davon gehe ich aber nicht aus, der Betroffene war in dieser Hinsicht sehr kooperativ."
Da wie im Straßenverkehr auch auf dem Wasser eine Alkohol-Grenze von 0,5 Promille gilt, gelten auch die üblichen Strafen ab 72 Euro. Am Boot selbst sind die Schäden ebenfalls relativ gering. Ein paar Kratzer hat das 800 PS-starke Boot abbekommen.
Ein Dankeschön oder ein anderes Zeichen der Wertschätzung gegenüber den freiwilligen Helfern ist laut Mühlmann übrigens nicht vom Unfallverursacher eingetroffen. "Noch nicht", hat Mühlmann die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben ...
Barbara Pertl