1. Welche Versicherung kommt im Normalfall für Unwetterschäden an Haus oder Wohnung auf? "Meistens besteht für Wohnhäuser eine sogenannte Eigenheimversicherung, die so gut wie immer auch eine Versicherung wegen Sturmschäden enthält. Welche Schäden von dieser Versicherung umfasst sind, ergibt sich aus der jeweiligen Polizze in Verbindung mit den Versicherungsbedingungen", sagt Alexander Jelly, Vizepräsident der Kärntner Rechtsanwaltskammer. "Meist sind aber Schäden aus Vermurung oder Lawinen nicht mitversichert, sondern lediglich Schäden in Folge von Erdrutschen." Ob es sich um einen Erdrutsch oder eine Mure handelt, muss von einem Sachverständigen geklärt werden. Die Frage führe oft zu einem Streit bei der Haftung, weiß Jelly. "In den meisten Versicherungsverträgen ist aber das Risiko des Erdrutsches und auch der Vermurung, falls zweiteres mitversichert ist, betragsmäßig gedeckelt", erklärt Jelly. "Das heißt, egal wie hoch der Schaden ist, die Versicherung muss immer nur die im Versicherungsvertrag angegebene und vereinbarte Höchstsumme bezahlen." Jelly erläutert: "Wenn ein Risiko bis zu 15.000 Euro versichert ist, bekommt der Versicherungsnehmer in der Regel diese 15.000 Euro ersetzt, und nicht den Wert des ganzen Hauses." Es komme aber immer darauf an, was zwischen dem Hauseigentümer und der Versicherung im einzelnen Versicherungsvertrag vereinbart wurde.