Freitagnachmittag spielten sich in Feldkirchen Szenen wie in einem Hollywood-Thriller ab. Mehrere Männer überwältigten einen Mann, stülpten ihm eine Maske über den Kopf, zerrten ihn in einen Kastenwagen und fuhren mit ihm davon. Ein schockierter Passant filmte geistesgegenwärtig die wilden Szenen der vermeintlichen Geiselnahme und alarmierte sofort die Polizei.
Eine Alarmfahndung mit Polizeistreifen, der Cobra und einem Hubschrauber folgte. Zwanzig Minuten später konnte eine Polizeistreife die vermeintlichen "Täter" in Pörtschach fassen. Es stellte sich heraus, die "Geisel" war ein zukünftiger Bräutigam, der von seiner Polterrunde gekidnappt wurde. Kein Verbrechen, sondern ein Streich junger Männer zum Junggesellenabschied ihres Freundes. Doch wer zahlt für den Großeinsatz der Polizei, hat die "Entführung" nun finanzielle und womöglich strafrechtliche Folgen für die "Täter"?
Kein Vorsatz
"Zunächst ist zu sagen, dass hier keine zusätzlichen Kosten entstanden sind. Alle Beamten, ob Polizeistreife oder Cobra, waren soundso im Dienst und sind ihrer Aufgabe nachgegangen", erklärt Polizeisprecher Dominik Sodamin. Er sehe auch kein vorsätzliches Handeln der Beteiligten: "Es wäre gut gewesen, die Polizei vorher zu informieren – wie es die Runde ursprünglich geplant, aber vergessen hatte. Aber es ist nicht davon auszugehen, dass die Polizei vorsätzlich in die Irre geführt werden sollte und der Einsatz absichtlich provoziert wurde."
Laut Sodamin sei diese Aktion nicht vergleichbar mit Fällen, wo nach Freizeitunfällen und Bergungen mit einem Hubschrauber die Betroffenen anschließend zur Kasse gebeten werden: "Diese Rettungsflüge sind oft gefährlich für die Einsatzkräfte und extrem teuer. Wenn man sich grob fahrlässig oder gar wissentlich in Gefahr bringt, kann man deshalb laut gesetzlicher Verordnung auch finanziell für den Einsatz haftbar gemacht werden." Und dem Zeugen sei laut Polizei schon gar kein Vorwurf zu machen, der hat genau richtig gehandelt.