Es gebe nichts zu beschönigen, sein Mandant dürfe aber auch nicht vorverurteilt werden, so Georg Schuchlenz. Der Anwalt vertritt jenen 41-Jährigen, der sich demnächst am Landesgericht Klagenfurt verantworten wird müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Promi-Sohn Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Nötigung vor.