Diese Bergtour bleibt in Erinnerung. Leider in schlechter. Vier deutsche Urlauber sind Anfang April mit einem Baby in Bergnot geraten. Sie stiegen ohne passende Ausrüstung – teils in kurzen Hosen – auf den 1.759 Meter hohen Storschitz in Bad Eisenkappel auf. Das neun Monate alte Kind wurde vom Vater in einer Rückentrage mitgenommen, auch drei Hunde waren dabei. Der Abstieg wurde den Urlaubern zum Verhängnis: Sie kamen nicht mehr weiter – unter anderem wegen des teils hüfthohen Schnees. Ein Rettungseinsatz war die Folge: Polizeihubschrauber, Bergretter und Alpinpolizisten mussten die Urlauber und später die Tiere in Sicherheit bringen.
Das hat ein teures Nachspiel: Den Polizeihubschrauber-Einsatz müssen die Deutschen selbst bezahlen. Wie berichtet bekamen sie dafür eine Rechnung in der Höhe von 3558 Euro. "Der Großteil davon wurde bereits bezahlt", sagt Polizeisprecherin Lisa Sandrieser. Doch mittlerweile erhielten die Betroffenen noch eine zweite Rechnung. "Auch wir von der Bergrettung haben unseren Einsatz vor Kurzem verrechnet", sagt Gernot Koboltschnig, Ortsstellenleiter der Bergrettung Bad Eisenkappel. "Ungefähr 1100 Euro müssen die Urlauber an die Bergrettung zahlen." Das Geld komme der Organisation zugute und werde für Ausbildung und Ausrüstung verwendet. "Die Bergretter erhalten nichts. Sie arbeiten ehrenamtlich", hält Koboltschnig fest.
Schwieriger Einsatz
Zusammen mit den Einsatzkosten der Polizei beträgt die Rechnung für die Urlauber nun mehr als 4650 Euro. "Sieben Bergretter waren stundenlang im Einsatz. Wir haben alles auf Basis unseres Stundensatzes berechnet", berichtet Koboltschnig. Für die Bergrettung sei das reine Routine. "Wir verrechnen jeden Einsatz."
Ganz anders ist das bei der Polizei: Sie verrechnet nicht jeden Einsatz. "Jeder Fall ist extra zu bewerten. Wenn jemand richtig ausgerüstet wandern geht und sich verirrt, werden ihm die Bergekosten sicher nicht verrechnet", heißt es von der Polizei. Aber bei grober Fahrlässigkeit seien die Einsatzkosten selbst zu tragen.
Versicherung?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Gerettete das Geld für Bergekosten von ihren Versicherungen zurückfordern. "Ob die Versicherung zahlt, kommt aber natürlich immer auf den jeweiligen Vertrag an und auch auf das Verhalten der Betroffenen. Bei grober Fahrlässigkeit muss man damit rechnen, dass die Versicherung aussteigt", sagt Rechtsanwalt Bernhard Fink, Vizepräsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.