"Krankenhäuser sind ein hochsensibler Bereich, für Patienten wie für Besucher. Daher hat die interne Abstimmung sämtlicher Kabeg-Häuser ergeben, dass die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen weiterhin aufrecht bleiben. Das Virus ist nach wie vor aktiv, die Schutzwirkung in der Bevölkerung lässt nach durch nicht getätigte Impfungen, fehlende Booster und lang zurückliegenden Genesungen", informierte am Freitag Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes, in einer Aussendung.
Das bedeutet, dass die Zutrittskontrollen sowie die Anmeldung für Besucher in Kabeg-Spitäler beibehalten werden. Weiterhin ist der 3G-Nachweis zu erbringen und sind pro Patient und Tag zwei Besucher zulässig. Die Besuchszeit beträgt eine Stunde pro Besucher. Aufrecht bleiben außerdem die Maskenpflicht in den Gebäuden sowie die Einhaltung der Mindestabstände.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind weiterhin Besucher bzw. Begleitpersonen im Bereich der Palliativ- und Hospizbegleitung und der Seelsorge. Bei kritischen Ereignissen sind zwei Begleitpersonen erlaubt sowie eine Begleitperson im Falle einer Entbindung. Für stationäre, tagesklinische oder ambulante Patienten (ausgenommen Notfälle) gilt ebenso die 3G-Regel.
Keinesfalls ins Krankenhaus kommen sollten Personen, die Corona-Symptome aufweisen. Diese sind weiterhin aufgefordert, sich an die Gesundheitshotline 1450 zu wenden bzw. ihren Hausarzt zu kontaktieren.