Ein neues Kapitel wird rund um die skurrile Geschichte des falsch eingestellten Frontradars auf der Südautobahn bei Völkermarkt aufgeschlagen. Trotz aller Beteuerungen von Polizei und Bezirkshauptmannschaft werden Lenker abgestraft, die sich an das vorgegebene Tempolimit gehalten haben.
Wie berichtet, gab es am 24. und 25. April auf der A2 bei Haimburg bei Straßenkilometer 279 ein regelrechtes "Blitzlichtgewitter". Wegen einer Baustelle war dort Tempo 80 erlassen und ausgeschildert worden. Der Radarkasten war entsprechend eingestellt. Allerdings wurde die Baustelle im Laufe des 24. April verlegt, das Tempo-80-Schild entfernt. Dieser Umstand war aber mit der Verkehrsüberwachung nicht akkordiert: So galt zwar Tempo 130, das Radar blitzte aber Tausende Lenker, die schneller als 80 km/h fuhren. Weil nicht ganz klar war bzw. ist, zu welchem Zeitpunkt die Baustelle aufgelassen wurde, haben Polizei und Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt versichert, man werde die Radardaten händisch ausarbeiten. Und natürlich würden nur jene Lenker eine Anonymverfügung erhalten, die schneller als 130 gefahren seien.
"Kein Tempolimit"
Und doch hat sich jetzt der erste Betroffene bei der Kleinen Zeitung gemeldet: Er wurde am 24. April um 18.14 Uhr mit 96 km/h geblitzt und erhielt eine Anonymverfügung über 40 Euro. "Als ich dort vorbeifuhr, gab es kein Tempolimit, die Baustelle war abgebaut und rund zwei Kilometer in Richtung Klagenfurt zur Lkw-Verkehrsüberwachungsstelle verlegt worden. Erst dort war eine Tempo-80-Beschilderung", sagt der Betroffene. "Ich befürchte, dass viele Lenker, die die genauen Umstände gar nicht kennen, die Strafe einfach bezahlen."
"Offensichtlich sind leider zu Unrecht einige Anonymverfügungen und auch bereits Strafverfügungen rausgegangen, bei denen die Lenker mit noch höheren Geschwindigkeiten geblitzt wurden", räumt die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt ein. Man habe angenommen, dass die Baustelle am 24. April um 19 Uhr verlegt worden sei. Offenbar sei das aber schon früher geschehen. "Wir warten noch die exakte Auskunft der Asfinag ab", so die BH. Eine Info an die Betroffenen werde es schließlich geben.
"Behörde kontaktieren"
Was rät der ÖAMTC Lenkern, die Post bekamen oder bekommen? "An sich kann eine Anonymverfügung nicht beeinsprucht werden. Man kann sie nur liegen lassen und auf das ordentliche Verfahren warten", sagt Martin Hoffer vom Rechtsdienst. "Vernünftige Behörden nehmen aber auch im Stadium der Anonymverfügung Rückmeldungen entgegen. Dadurch können unnötige Verwaltungsstrafverfahren mit für die Behörde eher schlechten Erfolgsaussichten vermieden werden."
Thomas Martinz