Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dieses Sprichwort hat ein 17-jähriger Schüler aus Villach deutlich zu spüren bekommen. Vergangene Woche kaufte sich der Gymnasiast in einem nahe gelegenen Supermarkt eine Jause. Im Lebensmittelgeschäft wurde er von zwei uniformierten Polizeibeamten angesprochen, weil er keine FFP2-Maske trug. Da im "lebensnotwendigen Handel" weiterhin Maskenpflicht besteht, bekam der 17-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 90 Euro.

"In der Schule müssen sie ja keine Maske mehr tragen. Da hat er das vergessen", erklärt der Vater des Jugendlichen. "Ich hätte aber gerne von den beiden Beamten gewusst, ob dies der richtige Weg ist, mit der Jugend umzugehen, oder ob man es nicht hätte anders lösen können. Zum Beispiel mit einem aufklärenden Gespräch."

"Kein Einfluss auf Höhe der Strafe"

"Leider haben wir es immer wieder mit Kunden zu tun, die ohne Maske in das Geschäft kommen. Wir weisen sie dann auf die Maskenpflicht hin, die meisten gehen dann zur Kassa und kaufen sich eine. Es gibt dennoch einige Unbelehrbare unter ihnen, die das nächste Mal wieder ohne Maske kommen. Dass die Polizei Kontrollen bei uns durchführt, ist deshalb nicht ungewöhnlich", berichtet der Filialleiter des betreffenden Lebensmittelgeschäftes.

Ob ein Beamter das Nichttragen der FFP2-Maske abstraft oder er es bei einer mündlichen Verwarnung belässt, obliegt dem Polizisten, der die Amtshandlung durchführt. Bei der Strafe in der Höhe von 90 Euro handelt es sich um einen festgelegten Betrag, auf den die Exekutive keinen Einfluss haben, heißt es seitens der Pressestelle der Landespolizeidirektion.

Auf Anraten eines Anwalts

Anfangs überlegte der Vater des Schülers noch, ob er die Strafe begleichen oder es auf eine Anzeige ankommen lassen solle, denn: "Ich finde das Handeln der Polizisten nicht in Ordnung." Nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt hat er die 90 Euro dann doch bezahlt.