Im Vorjahr hat die Steuerfahndung mit ihren elf Fahndungsteams 221 Fälle abgeschlossen. Damit wurde für ein Mehrergebnis von mehr als 56 Millionen Euro gesorgt, heißt es in einer Aussendung des Finanzministeriums. Den Steuerhinterziehern drohen zusätzlich zu diesen Nachzahlungen auch gerichtliche Geldstrafen in Höhe von 100 Millionen Euro.
2,5 Millionen Euro
Auch in Kärnten stießen die Fahnder auf abenteuerliche Betrugsfälle: Ein Unternehmer hinterzog 2,5 Millionen Euro, um seine Oldtimer-Sammlung zu finanzieren, berichtet das Finanzministerium. Kenntnis erlangte die Steuerfahndung über dessen Malversationen durch eine Anzeige. Zahlreiche beweisrelevante Unterlagen waren dieser angeschlossen. Dadurch konnten die Vorwürfe auch rasch überprüft werden. So hat der Kärntner Teile des Betriebsgeländes verwendet, um eine Oldtimer-Sammlung anzulegen. Er betrieb laut den Fahndern einen lukrativen Handel und ließ noch Restaurierungsarbeiten durchführen. "Die Einnahmen daraus hat der Unternehmer dem Finanzamt gegenüber nicht offengelegt", fasst das Ministerium zusammen. Eine Vielzahl der 75 Stück umfassenden Oldtimer-Sammlung befand sich im Eigentum des Unternehmers. Dabei handelte es sich zum Großteil um Autos der Marke Jaguar. Die Kunden des Mannes waren allesamt sehr vermögend. Laut Aussendung waren unter den Kunden vorwiegend Ärzte, Rechtsanwälte und Geschäftsleute.
Aufgrund der Anzeige führte die Steuerfahndung im vergangenen Juni Hausdurchsuchungen im Betrieb, am Wohnsitz des Unternehmers sowie seiner Sekretärin durch, um Beweise zu sichern. Neben hohen Abgabenachforderungen kommt auf beide nun auch ein Gerichtsverfahren zu. Dabei drohen ihnen Geldstrafen bis zu fünf Millionen Euro beziehungsweise Haftstrafen bis zu vier Jahren.
Millionen im Dentalbereich hinterzogen
Einen anderen ungewöhnlichen Betrugsfall konnte die Steuerfahndung im August 2021 abschließen, den eine Betriebsprüferin aus Kärnten ins Rollen gebracht hatte. Die Experten schildern das Vorgehen der Beschuldigten so: Eine Prüferin stellte bei einem Zulieferbetrieb fest, dass für Dentalzubehör und Edelmetall-Legierungen oft zwei Ausgangsrechnungen erstellt wurden. Eine Teilrechnung wurde dabei auf einen Firmennamen geschrieben, die andere als Barverkauf verbucht. Dieses illegale "Rechnungssplitting" war die Voraussetzung dafür, dass die Zahnärzte und Dental-Labore nur einen Teil der Einkäufe in ihre Buchhaltung aufnehmen mussten. Ähnlich gingen die Dentisten beim Ankauf von Bruchgold vor, das anonym eingekauft wurde und ebenfalls nicht in der Buchhaltung aufschien. "Die in der Folge beim Finanzamt falsch eingereichten Umsätze und Einkäufe ermöglichten schließlich den Abgabenbetrug", heißt es in der Aussendung des Ministeriums.
Die Steuerfahndung rückte im Jänner 2020 und im Juli 2021 mit insgesamt 86 Bediensteten aus. Sie führte Durchsuchungen bei sieben Beschuldigten in Kärnten, der Steiermark, Wien und Niederösterreich durch. Die Betriebsprüfungen führten bereits in zwei Fällen zu einem steuerlichen Mehrergebnis von rund einer Million Euro. Fünf weitere Fälle sind noch in Bearbeitung, hier wird mit einem Mehrergebnis von etwa 1,5 Millionen Euro gerechnet. Die Täter erwarten zudem Geldstrafen in einer Höhe von rund 500.000 Euro. Diese Fälle waren außerdem Auslöser für weitere Überprüfungen in der gesamten Dentalbranche, die nun in jedem Bundesland erfolgen.
Organisierter Betrug
"Die Steuerfahndung bekämpft systematischen und organisierten Steuerbetrug. Damit werden Wettbewerbsverzerrungen verhindert. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern fügt ehrlichen Unternehmen großen Schaden zu", sagt Finanzminister Magnus Brunner.
In Zusammenhang mit den österreichweit 221 abgeschlossenen Fällen, wobei der größte Teil (40 Prozent) die Baubranche betraf, hat die Steuerfahndung 45 Hausdurchsuchungen an 158 Einsatzorten durchgeführt. "Wenn die Steuerfahndung ermittelt, sollten die Steuerbetrüger wissen, dass spätestens dann das unredliche und wirtschaftsfeindliche Spiel aus ist", erklärt Alfred Hacker, Vorstand des Amtes für Betrugsbekämpfung. "Die Steuerfahndung leistet mit ihren Ermittlungs- und Prüfungshandlungen einen wesentlichen Beitrag für die Wirtschaftsfähigkeit des Standortes Österreich und somit für die Aufrechterhaltung des Gemeinwohles", meint Christian Ackerler, Leiter des Bereichs Steuerfahndung.