Im Jahr 2015 stand der damalige Landesrat Christian Ragger vor Gericht. Weil er 2009 für eine Wolfsbergerin wegen der Rückzahlung eines Wohnbaudarlehens interveniert hatte, wurde ihm Untreue vorgeworfen. Ragger zeigte sich reuig und wählte den Weg der Diversion. Damit konnte er im Amt bleiben und ersparte sich ein weit größeres Problem: Mit einer Verurteilung hätte er nicht so einfach wieder in seinen Zivilberuf als Rechtsanwalt wechseln können.