Explizit unter Strafe gestellt werden mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) unter anderem die Manipulation von Pkw-Motoren, um Explosionsgeräusche zu erzeugen, Fahrweisen wie rasches Anfahren, abruptes Abbremsen sowie das Kreisenlassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand. Die Mindeststrafe wird auf 300 Euro erhöht und kann als Organstrafe sofort eingehoben werden. Der KFG-Strafrahmen wird generell auf 10.000 Euro verdoppelt.