Das sogenannte "Ustascha-Treffen" am Loibacher Feld bei Bleiburg/Pliberk, das stets dazu missbraucht wurde, das faschistische Ustascha-Regime zu verherrlichen und ein nationalsozialistisches Weltbild offen zur Schau zu stellen, lässt aktuell wieder die Köpfe der Juristen rauchen. Nachdem eine Expertengruppe im Innenministerium zum Schluss gekommen war, dass der Aufmarsch von Ewiggestrigen mit einem Totengedenken nichts zu tun habe und verboten werden müsse, gab es Mitte März einen entsprechenden Beschluss im Innenausschuss des Parlaments. Und doch bleibt alles beim Alten.
Thomas Martinz