Ungewöhnlich. Das sind die Symbole auf einem Holztor in einer Kärntner Gemeinde jedenfalls. Ob die eingefrästen Runen auch gegen das Verbotsgesetz verstoßen und damit derjenige angeklagt wird, der für diese "Verzierungen" verantwortlich ist, entscheidet jetzt die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Graz. "Wir haben unsere Ermittlungen abgeschlossen und die Ergebnisse, da es sich um einen berichtspflichtigen Fall handelt, der OStA übermittelt", sagt Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt. Zum Inhalt des Abschlussberichts gibt es keine Auskünfte.