Rund 2000 Flüchtlinge aus der Ukraine sind bereits in Kärnten eingetroffen, darunter auch viele Kinder. Oftmals würden diese nicht mit ihren Eltern, sondern mit Bezugspersonen flüchten – samt Einverständniserklärung der Eltern, die die Schutzbefohlenen in Sicherheit wissen wollen, erklärt das Land. "Es ist durchaus möglich, dass diese Familien, die Kinder aus Not mitnehmen, dieser Aufgabe nicht dauerhaft gewachsen sind, und die Kinder einen Platz in einer Gastfamilie benötigen", heißt es aus dem Flüchtlingsreferat. Auch sei zu erwarten, dass es von Bundesseite zu einer Verteilung von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen komme.

Das Land hat daher die E-Mail-Adresse gasteltern@ktn.gv.at eingerichtet und startet einen Aufruf, um "Eltern auf Zeit" und adoptiv-willige Eltern zu finden. Familien, Paare, aber auch alleinstehende Personen können sich bewerben, um Kinder (zumindest vorübergehend) aufzunehmen. 20 Werber haben sich bereits aktiv gemeldet und erbringen auch die Grundvoraussetzung.

Prinzipiell bedarf es einer Eignungsüberprüfung, um abzuklären, ob die persönlichen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ein Einkommensnachweis ist erforderlich, weiters ein ärztliches Attest, um zu gewährleisten, dass die angehenden Gasteltern die erforderlichen psychischen und physischen Voraussetzungen erfüllen. Bezüglich des Alters gibt es nach oben hin mehr Flexibilität als bei einer herkömmlichen Pflegeelternschaft, da auch die Kinder/Jugendlichen älter sind. "Jedenfalls sollte ein Mindestaltersunterschied von 28 Jahren zum betroffenen Kind vorliegen und der jüngere Gastelternteil sollte nicht älter als 55 Jahre sein", teilt Landessprecher Gerd Kurath mit. Es folgen Gespräche mit Sozialarbeitern. Begleitend erhalten die Werber entsprechende Schulungen – auch in ukrainischer Kultur und bekommen die "20 wichtigsten Worte" in Ukrainisch mit auf den Weg.

Aufwandsentschädigung

Die Aufwandsentschädigung beträgt für Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres 560 Euro und für Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr 600 Euro im Monat, 14-mal jährlich, zusätzlich erhält jedes Kind eine Ausstattungspauschale mit 427 Euro.

Um möglichst rasch handeln zu können, werde das Verfahren verkürzt stattfinden, betont das Land. Wie lange Kinder bei "Eltern auf Zeit" bleiben, ist nicht geregelt. Kurath: "Es ist beispielsweise möglich, dass ein Kind innerhalb kürzester Zeit von einem Familienangehörigen, der nachreisen konnte, übernommen werden kann. Es kann aber ebenso eine jahrelange Gastelternschaft mit dieser Aufgabe mit einhergehen, da in keinster Weise prognostiziert werden kann, wie sich die Lage in der Ukraine weiterentwickelt."

Keine Auslandsadoption

In Sachen Adoption aus Kriegs- und Krisengebieten ist man bundesweit eher zurückhaltend. Dazu kommt, dass die Ukraine nicht dem Haager Adoptionsabkommen beigetreten ist. Grundsätzlich möglich sind Adoptionen allerdings. "Da die Kinder in Österreich sind, ist dies keine Auslandsadoption", so das Land. Die Kinder- und Jugendhilfe ist für Adoptionen zuständig, sofern Kinder zur Adoption freigegeben werden.